Pro-palästinensische Parolen können verfolgt werden
Der auf pro-palästinensischen Demonstrationen häufig verwendete Slogan „Vom Fluss zum Meer“ könnte künftig in Sachsen-Anhalt strafrechtlich verfolgt werden. Klaus Tewes, Sprecher der Staatsanwaltschaft Naumburg, sagte auf Nachfrage, dass es zwar immer auf den Kontext des Spruchs ankomme, in der Regel aber ein Vorverdacht für ein Verbrechen bestehe. Auch andere Landesanwaltschaften haben jüngst angekündigt, den Slogan entsprechend einzustufen und strafrechtlich zu verfolgen.
Hintergrund ist das Verbot der Terrororganisation Hamas durch das Bundesinnenministerium. Neben verbotenen Symbolen wie Fahnen oder Stirnbändern wird auch der Slogan „Vom Fluss zum Meer“ aufgeführt (auf Deutsch oder in anderen Sprachen). Oberstaatsanwalt Teves sagte jedoch, dass es im Bundesland Sachsen-Anhalt bisher nur sporadisch zu pro-palästinensischen Kundgebungen gekommen sei, sodass noch keine Informationen zu dem Slogan vorliegen. Insbesondere wenn der Slogan den öffentlichen Frieden stört, drohen Ihnen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Der Slogan „River to Sea“ stammt aus den 1960er Jahren und ist weit verbreitet. Wird von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet. Sein Zweck besteht darin, die Souveränität über das Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer – das Territorium Israels – zum Ausdruck zu bringen.
Quelle: www.dpa.com