- Pilot eines Passagierflugzeugs sieht Drohne <unk> Polizei ermittelt
Ein fliegendes Objekt in der Nähe des Flughafens Friedrichshafen (Bodenseekreis) wird verdächtigt, ein Passagierflugzeug während des Starts in Gefahr gebracht zu haben. Die Polizei ermittelt gegen den unbekannten Betreiber des Flugobjekts wegen gefährlicher Behinderung des Luftverkehrs. Der Pilot des Flugzeugs mit 48 Passagieren an Bord hatte am Sonntag ein Flugobjekt auf der linken Seite in etwa 650 Metern Höhe bemerkt und an die Flugsicherung gemeldet. Laut Polizeisprecher setzte der Pilot den Flug Richtung Frankreich fort.
Die Polizei konnte den Betreiber des Flugobjekts nicht ausfindig machen und bittet um Hinweise zu dessen Identität. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass das Fliegen solcher privaten Fluggeräte im Start- und Landegebiet des Flughafens generell verboten ist. Fluggerätebetreiber sollten diese Luftverkehrsregeln strikt einhalten. Verstöße bergen ein erhebliches Risikopotential und werden konsequent geahndet. So hätte beispielsweise eine Kollision mit dem Flugzeug schwerwiegende Folgen haben können.
Die Polizei bittet dringend um die Mithilfe der Bevölkerung bei der Identifizierung des Fluggerätebetreibers, da dieser Vorfall potenziell als Notfall betrachtet werden könnte. Verstoß gegen die Luftverkehrsregeln, einschließlich des Fliegens von Drohnen im verbotenen Gebiet während des Starts und der Landung, kann schwerwiegende Konsequenzen haben.