- Personen, die ohne gültigen Führerschein ein Kraftfahrzeug fahren und eine Geschwindigkeit von knapp drei Meilen pro Stunde halten.
Ein Autofahrer wurde in Ansbach gestoppt und hatte einen Blutalkoholgehalt von etwa 2,96%, unter dem Einfluss von Marihuana. Der 31-jährige Beschuldigte gab gegenüber der Polizei zu, Cannabis während der nächtlichen Kontrolle konsumiert zu haben. Nach einem ersten Alkoholtest wurde dem Fahrer Blut abgenommen. Bei der Untersuchung auf dem Polizeigelände stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Daher läuft gegen ihn ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Kommission hat eine Untersuchung wegen Trunkenheit am Steuer und des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet. Anschließend wird die Kommission auch den Konsum von Marihuana als möglichen Beitrag zum Vorfall untersuchen.