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Patientenvertreter: Der Engpass der Bereitschaftsdienste

Aufgrund des Mangels an medizinischer Bereitschaftsdienstleistung wird die Situation für Patienten zu Hause immer schlimmer. Lauterbach und der Landesgesundheitsminister müssen sofort handeln.

Patientenschützer kritisierten Engpässe bei den Bereitschaftsdiensten. Foto.aussiedlerbote.de
Patientenschützer kritisierten Engpässe bei den Bereitschaftsdiensten. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Patientenvertreter: Der Engpass der Bereitschaftsdienste

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagt Engpässe im ärztlichen Bereitschaftsdienst und fordert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seine Kollegen in den Ländern zum Handeln auf.

Vorstandsmitglied Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass eine Rufbereitschaft nachts und am Wochenende nur schwer zu erreichen sei. Er fügte hinzu: „Dadurch verschlechtert sich die Situation für Patienten zu Hause, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Überlastung der Notfalldienste und Notaufnahmen von Krankenhäusern im ganzen Land wird immer deutlicher.“

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts Kassel vom Oktober. Die Kommission hat entschieden, dass Zahnärzte, die als sogenannte Poolärzte in Notdienstzentren der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Notfallleistungen erbringen, nicht wie Selbstständige vergütet werden können, sondern zusätzlich sozialversichert sein müssen. Versicherung. Heutzutage gibt es in einzelnen Bundesländern Einschränkungen bei Bereitschaftsdiensten, etwa bei den Öffnungszeiten von Bereitschaftskliniken, da die Zusammenarbeit mit den Bäderärzten eingestellt wurde.

Je nach Bundesland seien bis zur Hälfte der diensthabenden Ärzte betroffen, sagte Blish. Lauterbach und der Landesgesundheitsminister müssen sofort handeln. „Zum Wohle der Patienten ist es sehr wichtig, die Aufsicht der Kassenärztlichen Vereinigungen ernst zu nehmen. Die gesetzliche Sicherheitsberechtigung der Kassenärzte muss dringend wiederhergestellt werden.“ Niedergelassene Kassenärzte sind zur Teilnahme am Dienst verpflichtet Dienstleistungen.

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Quelle: www.stern.de

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