Onlinehandel - Paket ist nicht angekommen? Wenn Sie ein Problem mit DHL und Co. haben, kann Ihnen die Website der Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Trotz der festlichen Dekoration in den Innenstädten ist der Trend zum Online-Shopping längst ein Weihnachtseinkaufstrend. Entsprechend höher sind die Belastungen im Paketdienst. Aber auch der gelegentliche Fehler ist verständlich: Verzögerungen, Fehllieferungen und sogar verlorene Pakete kurz vor Weihnachten können für Verbraucher ein großes Ärgernis sein. Verbraucherschützer haben ein neues Tool auf den Markt gebracht, das Abhilfe schaffen soll und Hilfe verspricht, wenn etwas schief geht.
Das sogenannte „Post-Empörungs-Tool“ finden Sie direkt auf der Homepage des Verbands der Verbraucherzentralen. Unter diesem Link können Sie darauf zugreifen.Das Prinzip ist einfach: Als Verbraucher geben Sie im Tool an, welches Problem Sie beim Empfang eines Briefes oder Pakets haben und werden umgehend beraten. „Nachdem Sie den für Sie relevanten Sachverhalt ausgewählt und einige Details angegeben haben, erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung und ein Musterschreiben zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Beschwerde“, heißt es auf der Website.
Wie das Tool funktioniert
Es werden die häufigsten Verbraucherfragen gestellt. Lange Wartezeiten, falscher Abgabeort, verlorene Lieferaufträge usw. Sollte das Paket trotz bestätigter Zustellung noch nicht zugestellt werden, empfiehlt das Tool zunächst zu warten. Wenn einige Tage vergangen sind, erhalten Sie ein Musterschreiben mit der Aufforderung an den zuständigen Paketdienstleister, eine Suche durchzuführen.
Ein wichtiger Punkt ist die Frage, an wen man sich wenden kann. Zuständigkeiten sind nicht immer klar. Der Verbraucherschutzbund empfiehlt, dass sich Kunden bei Verlust eines Pakets bei einem Online-Händler nicht an den Paketdienst, sondern an den Händler wenden sollten. Und einen Musterbrief finden Sie hier. Für privat verschickte Pakete bietet die Website außerdem Tipps zur Geltendmachung einer Entschädigung.
Sollte sich das Problem nicht lösen lassen, können Sie sich über dieses Tool auch direkt an die Schlichtungskommission der Bundesnetzagentur wenden.
Die Rechtslage ist nicht immer auf der Seite des Mandanten
Hilfreich zu sein bedeutet jedoch nicht, dass den Verbrauchern die Antworten des Tools immer gefallen werden. Bei der Reklamation, wenn ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, heißt es: „Dies ist zulässig, es sei denn, Sie widersprechen einer solchen Ersatzlieferung.“ Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie der Ersatzlieferung widersprechen und eine Beschwerde beim Verbraucheranwalt einreichen Anregung.
Verbraucherschützer haben auch die Erwartungen an die Zustellung von Sendungen in weit entfernte Filialen zurückgedrängt. „Es liegt im Ermessen des jeweiligen Paketdienstleisters, zu entscheiden, wo und wie Sendungen abgeholt werden, die nicht persönlich zugestellt werden können“, hieß es in der entsprechenden Beschwerde. „Gesetzliche Anforderungen wie Entfernung oder Zumutbarkeit bestehen diesbezüglich nicht.“ .“ Im Klartext heißt das zum Beispiel: Man muss die Kröte verschlucken – und das Paket dort aufheben, wo es landet.
Was Sie bei der Paketannahme generell beachten sollten, berichtet die Verbraucherzentrale übrigens hier.
Immer mehr Fragen
Julia Gerhards, Beraterin für Verbraucherrecht und Datenschutz beim Verbraucherzentrum in Rheinland-Pfalz, sagte gegenüber AFP, dass die Entscheidung zur Schaffung des Tools auf die zunehmende Zahl von Verbraucherbeschwerden zurückzuführen sei. „Wir haben im Laufe der Jahre zahlreiche Beschwerden über den Service des Post- und Paketdienstes erhalten. Die Zahl ist im Laufe der Zeit immer weiter gestiegen“, erklärte sie. „Wir hoffen, Lieferdienstleistern in Zukunft dabei helfen zu können, ihre Dienstleistungen zu verbessern.“
Quelle: Verbraucherzentrale
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Quelle: www.stern.de