Ökonom: Eine Reform der Schuldenbremse wäre eine Option
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 für ungültig erklärt hat, starten Ökonomen Reformen der Schuldenbremse. Damit sind der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen gesetzt. Friedrich Heinemann vom ZEW Mannheim erklärt: „Im Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Grauzone, in der die Schuldenbremse immer wieder auf die Probe gestellt wird, wäre eine Reform der Schuldenbremse mit einem neuen, klar definierten Schuldenfenster der bessere Ansatz.“ Clemens Fuest, Direktor des ZEW Mannheim Auch das Münchner Ifo-Institut hält eine Reform für möglich, bei der die Neuverschuldung auf Nettoinvestitionen beschränkt würde, wie er gegenüber X (ehemals Twitter) schrieb.
Urteil des BVerfG: Die Umgehung der Schuldenbremse wird dauerhaft erheblich erschwert. Die Bundesreg. kann nun versuchen, für 2023 oder 2024 eine Notlage zu erklären, aber das könnte ebenfalls vor dem BVerfG scheitern. Sonst bleiben nur Ausgabenkürzungen oder höhere Steuern.
— Clemens Fuest (@FuestClemens) November 15, 2023
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)“ Auf Twitter schrieb er: „Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist noch ausreichend Geld vorhanden, sodass die einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts nicht das unmittelbare Problem verursacht.“ „Die Bundesregierung sollte die Schuldenbremse nun für mindestens ein weiteres Jahr aussetzen, um die notwendigen Kredite aufnehmen und zugesagte Maßnahmen finanzieren zu können. Die Schuldenbremse ist nicht neu“, entzieht sie der Politik doch die Krisenbewältigung und Planung Zukunft. Das Ausmaß der dringend notwendigen Investitionen – in Bildung, Klimaschutz, Innovation und Infrastruktur. ”
Die Entscheidung des #Bundesverfassungsgericht|s zum #Klimafonds ist gut und sollte eine dringend benötigte Reform der #Schuldenbremse anstoßen.
Mein Statement, mit 🧵:https://t.co/ygMe94aFoq
— Marcel Fratzscher (@MFratzscher) November 15, 2023
Am Mittwoch verkündete das Bundesverfassungsgericht die 60 Milliarden Euro im Haushaltsplan 2021. Die Umverteilung ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung darf Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den sogenannten Klima- und Transitionsfonds haben, von dem sich die Bundesregierung erhofft zur Finanzierung zahlreicher Förderprojekte, darunter der Ersatz alter Öl- und Erdgasheizungen.
Der demokratisch gesteuerte ZEW-Wissenschaftler Heinemann schreibt, das Urteil sei aus Sicht einer transparenten Haushaltspolitik zu begrüßen. „Die Trennung der Die Trennung von Bund und Ländern aus dem Kernhaushalt ist eine Fehlentwicklung, sie erschwert die demokratische Kontrolle des Haushalts. Versuche, kurzfristige Krisen (z. B. die Pandemie) für langfristige Verschuldungsmöglichkeiten zu nutzen, sind inzwischen gescheitert.
Fuest bemerkte: „Die Politik geht derzeit recht lax mit diesem Geld um und vergibt Subventionen aus zweifelhaften Gründen, etwa 10 Milliarden Dollar an Intel in Magdeburg. Das Urteil zwingt uns nun dazu, vieles auf die Probe zu stellen.“ Fratzscher machte auch ähnliche Bemerkungen: „Nach enormen Subventionen für die Industrie sollte die Bundesregierung ihre Hilfe sozial ausgewogener gestalten und Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen nicht außer Acht lassen.“
Quelle: www.dpa.com