- Noch eine Verurteilung wegen "Fälschung der Ehe".
Ein 50-jähriger Bestatter, der im Volksmund als "Betrüger der Trauer" bekannt ist, wurde vom Rostocker Landgericht wegen betrügerischer Machenschaften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Mann gestand seine betrügerischen Handlungen am Montag bei Prozessbeginn ein. Er hatte ein älteres Ehepaar um einen hohen Geldbetrag betrogen, Zahlungen an Handwerkern verzögert und Kreditverträge verletzt. Das Gericht ordnete die Einziehung von etwa 64.000 Euro als Entschädigung an.
Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte die Strafe, da der Angeklagte während des Prozesses keine Reue oder Einsicht in die Unmoralität seiner Taten gezeigt hatte. Die Strafe wurde durch einen Vergleich erreicht. Im Jahr 2023 wurde der Bestatter vom selben Gericht wegen des Betrugs mehrerer Frauen um hohe Geldbeträge und des Ausnutzens ihrer emotionalen Notlage zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall des "Betrügers der Trauer" wurde daraufhin vor das Gericht für mögliche weitere Verstöße gegen berufliche Verhaltensregeln gebracht, aufgrund seiner Vorgeschichte von Betrug. Obwohl er seine Strafe abgesessen hat, muss er immer noch mit möglichen Konsequenzen seiner unethischen Handlungen rechnen.