- Nicht genutzte Polizeisoftware, die in Bayern noch nicht implementiert ist
Nach den notwendigen Gesetzesänderungen durch den Landtag ist die umstrittene neue Polizeisoftware Bayerns noch nicht aktiviert worden. Ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) erklärte, dass das Programm "im Wesentlichen betriebsbereit" sei, aber man warte auf die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten innerhalb von sechs Wochen, bevor die Beamten es erstmals nutzen könnten, wie es im Polizeidienstgesetz (PAG) vorgeschrieben ist. "Wir warten derzeit noch auf diese Frist", sagte der LKA-Sprecher.
Der Notstandsparagraph ist bisher nicht aktiviert worden
Der LKA-Sprecher erwähnte, dass die Beamten den Datenschutzbeauftragten nur im Falle einer akuten Gefahr nachträglich über die Nutzung informieren können. "Ein solcher Fall ist jedoch bisher nicht eingetreten", fügte er hinzu.
Laut dem Landeskriminalamt soll die querschnittliche Recherche- und Analyseplattform (VeRA) in schweren und schweren Straftatenfällen eingesetzt werden, um künftige Straftaten zu verhindern. Dazu gehören organisierte Drogenhandel, Call-Center-Betrugsbanden, potenzielle Terroranschläge, Sexualdelikte, Kinderpornografie und ähnliche Fälle.
Software für den Zugriff auf umfangreiche Datenmengen
VeRA ist so konzipiert, dass es auf umfangreiche Datenmengen aus verschiedenen Bereichen der bayerischen Polizei zugreifen und diese analysieren kann, wodurch es Ermittlern leichter fällt, Zusammenhänge aufzudecken und Informationen über dieselbe Person aus mehreren Quellen zu kombinieren. Bisher mussten Ermittler mehrere Systeme manuell analysieren und die Ergebnisse vergleichen, was mehrere Tage dauern konnte.
Die Einführung der Software wurde aufgrund von Bedenken kritisiert, dass Polizeidaten möglicherweise über den amerikanischen Hersteller Palantir in die USA übertragen werden könnten. Nach einer Überprüfung des Quellcodes des Programms wurden keine Hinweise auf versteckte Hintertüren gefunden. Trotzdem äußerten Datenschutzaktivisten Bedenken bezüglich des Polizeizugangs zu Daten, die für andere Zwecke gesammelt wurden.
Bayerns oberster Datenschutzbeauftragter Thomas Petri äußerte Bedenken bezüglich der möglichen Verletzung des sogenannten Zweckbindungsgrundsatzes. Die SPD im Bayerischen Landtag erwägt, in dieser Angelegenheit vor dem Verfassungsgericht Klage einzureichen.
Der Landtag in Bayern hat die notwendigen Änderungen vorgenommen, um die Aktivierung der umstrittenen neuen Polizeisoftware zu ermöglichen, aber sie bleibt aufgrund der sechswöchigen Wartezeit auf die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten inaktiv. Obwohl erwähnt wurde, dass Beamte im Falle einer kritischen Situation den Datenschutzbeauftragten nachträglich informieren können, ist bisher kein solcher Fall in Bayern aufgetreten.