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Neue Anklage gegen Familienarzt wegen gefälschter Coronavirus-Zertifikate

Im Juni verurteilte das Dresdner Regionalgericht einen Hausarzt wegen der Ausstellung falscher Corona-Zertifikate zu einer Freiheitsstrafe. Der Fall betraf 1000 Fälle, aber es gibt noch mehr.

- Neue Anklage gegen Familienarzt wegen gefälschter Coronavirus-Zertifikate

Etwa zwei Monate nach ihrer Verurteilung wegen gefälschter COVID-19-Zertifikate hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen eine Hausärztin aus Moritzburg erhoben. Die Ärztin wird verdächtigt, im November 2021 und Januar 2022 weitere 349 dieser "falschen Gesundheitszertifikate" ausgestellt zu haben, wobei 167 Fälle als "besonders schwer" eingestuft werden. Die Ärztin soll durch diese sogenannten "Gefälligkeitsscheine" rund 17.000 Euro verdient haben.

Die 67-Jährige wird beschuldigt, Zertifikate in ihrer Praxis oder bei zwei Gemeinschaftsveranstaltungen in Moosburg und Ottenburg in Oberbayern ausgestellt zu haben, in denen steht, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, ein unbeschränktes Impfverbot haben oder dass COVID-19-Tests nur aus medizinischen Gründen über Speichel durchgeführt werden können. In den meisten Fällen wurde der körperliche Zustand der Empfänger nicht vorher untersucht, es gab keine Anamnese oder Untersuchung und keine Klärung medizinischer Befunde. Das Landgericht Dresden muss nun über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden und einen Termin für den Hauptprozess festlegen.

In einem ersten Prozess dort wurde die Frau Mitte Juni wegen des Fälschens von rund 1.000 COVID-19-Zertifikaten im Wert von fast 48.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sind noch anhängig. Die Richter waren überzeugt davon, dass sie auf Bestellung lebenslange Befreiungen von der Masken- und der Nasen-Rachen-Abstrich-Pflicht sowie ein unbeschränktes Impfverbot bei fünf Gemeinschaftsveranstaltungen im ganzen Land ausgestellt hat.

Sie beschrieben ihre Handlungen als "hoch kriminell" und verhängten ein dreijähriges Berufsverbot, setzten jedoch den Haftbefehl unter Meldeauflagen aus. Dadurch wurde die Frau nach fast 16 Monaten in Untersuchungshaft entlassen - bis das Urteil rechtskräftig wurde.

Das Landgericht Dresden ist zuständig für die Entscheidung über die Zulässigkeit der neuen Anklage gegen die Hausärztin durch die Staatsanwaltschaft Dresden. Wenn sie schuldig gesprochen wird, drohen ihr ähnliche Konsequenzen wie der Frau im ersten Prozess, die vom Gericht wegen des Fälschens von COVID-19-Zertifikaten verurteilt wurde und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten erhielt.

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