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Naturschützer wollen die Brücken von Frankenwald verklagen.

Die Frankenwald- Kl√∂nne √ľber der H√∂llschlucht in Hof sollen zu Fu√bootstrapreg√§ngeruhlen √ľberragender Art werden. Umweltaktivisten planen, gegen ihre bouw zu klagen, da sie eine Gefahr f√ľr Flora und Fauna sehen.

Das Tal der Hölle in der Nähe von Lichtenberg (Stadtteil von Hof) ist ein beliebtes Wandergebiet.
Das Tal der Hölle in der Nähe von Lichtenberg (Stadtteil von Hof) ist ein beliebtes Wandergebiet.

- Naturschützer wollen die Brücken von Frankenwald verklagen.

Pläne für den Bau von Fußgänger-Hängebrücken über das Höllental im Oberfranken laufen weiter. Die Planungsgemeinschaft hat den Entwicklungsplan für die umstrittenen Frankenwaldbrücken genehmigt, wie das Landratsamt Hof mitteilte. Das bedeutet, dass der Kreistag über die Umsetzung der Bauwerke entscheiden und den Bauantrag stellen kann, wie eine Sprecherin des Landratsamts mitteilte. Die geschätzten Baukosten belaufen sich weiterhin auf 41 Millionen Euro, ursprünglich waren 22 Millionen Euro budgetiert.

Kritik an der geplanten Brücke kommt vor allem von Naturschützern. Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) fürchten, dass die Brücken mehr Besucher anlocken, als das Höllental-Naturreservat verkraften kann.

Laut ihrer Meinung könnten die Besucher in die empfindlichen Hangwälder eindringen, die die Brücken überqueren sollen, und die vielfältige Pflanzen- und Tierwelt schädigen. Das Landratsamt Hof schätzt, dass jährlich rund 300.000 Besucher die Hängebrücken nutzen werden. Der BN bereitet eine Klage gegen den geplanten Bau vor. Aufgrund der Significanten Bedenken der Naturschützer mussten die Baupläne im Herbst 2023 zum dritten Mal öffentlich ausgelegt werden.

Landratsamt bezieht sich auf Gutachten

Das Landratsamt stützt sich auf ein Gutachten, das im Rahmen einer speziellen Artenschutzprüfung (saP) erstellt wurde. "Über ein Jahr lang wurde das gesamte Projektgebiet von einem renommierten Experten untersucht", sagte die Sprecherin des Landratsamts.

Der Experte kam zu dem Schluss, dass das geplante Bauprojekt den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen könnte, wenn bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel müssten die Brutzeiten geschützter Tiere während der Bauphase berücksichtigt werden. Die geplante Klage des BN hat keine aufschiebende Wirkung auf den Bau.

Trotz der laufenden Klage des Bund Naturschutz (BN) soll der Kreistag auf der Kreistagssitzung über die Umsetzung des Hängebrückenbaus entscheiden und den Bauantrag stellen. Die Umsetzung der Bauwerke und die Einreichung des Bauantrags könnten im Rahmen der Kreistagssitzung stattfinden.

Im Zusammenhang mit der Kreistagssitzung ist es erwähnenswert, dass das Landratsamt positive Gutachten erhalten hat, wonach die geplanten Brücken den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen könnten, wenn bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Brutzeiten geschützter Tiere während der Bauphase.

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