Strafvollzug - Nach Flucht des Häftlings: Weitere Details bekannt
Weitere Einzelheiten wurden bekannt, nachdem ein Häftling während eines Arztbesuchs vor der Justizvollzugsanstalt Mannheim entkommen konnte. Am Donnerstag nutzte der Mann den Arztbesuch in einer Klinik in der Nachbarstadt Ludwigshafen zur Flucht. Von ihm war am Samstag nichts zu sehen, ebenso wenig wie von einem anderen Häftling aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, der während der sogenannten Hinrichtung Ende Oktober ins rheinland-pfälzische Germersheim geeilt war Ein Baggersee.
Der noch immer auf freiem Fuß befindliche Mannheimer Häftling suchte in Begleitung zweier Mitarbeiter einen Kieferorthopäden auf, wie das Stuttgarter Justizministerium am Samstag mitteilte. Als er behandelt und zum Transporter zurückgebracht wurde, wurde er mit Handschellen gefesselt und an einen Mitarbeiter gefesselt. „Die Handschellen des Dieners wurden von der offenen Autotür entfernt, um dem Gefangenen Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen“, teilte das Innenministerium mit.
Zu diesem Zeitpunkt befreite sich der 25-jährige Gefangene, und gleichzeitig näherte sich ihm – möglicherweise unkenntlich – ein Freund auf einem Motorrad von hinten. „Als der Motorradfahrer aus nächster Nähe eine Waffe auf den Gefangenen richtete, folgte der Beamte, der dem Gefangenen Handschellen angelegt hatte, sofort dem flüchtenden Gefangenen“, sagte ein Sprecher der Abteilung. Der Motorradfahrer warnte die Polizei vor ihrer Annäherung und schoss in die Luft. Am Samstag war von niemandem etwas zu sehen.
Der Mann wurde im Oktober 2022 vom Landgericht Mannheim unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Es ist bereits der zweite Häftling, der innerhalb von ebenso vielen Wochen aus Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz flieht. Am 30. Oktober entkam ein Häftling der JVA Bruchsal bei einem bewachten Besuch eines Baggersees in Germersheim und zerbrach mit einem Werkzeug seine Fußfessel. 2012 wurde er vom Landgericht Karlsruhe wegen Erwürgens eines Mannes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann ist immer noch auf freiem Fuß.
Das baden-württembergische Justizministerium hat nun die Anforderungen an eidesstattliche Erklärungen verschärft.
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Quelle: www.stern.de