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Mord an Frau im Jahr 2015 - Urteil endgültig

Lebenslange Freiheitsstrafe für die 2015 erfolgte Tötung einer Frau ist jetzt rechtskräftig. Der Ehemann wurde in einem zweiten Prozess im Jahr 2023 schuldig gesprochen.

Das Urteil des Landgerichts München I gegen einen Mann ist nun rechtskräftig.
Das Urteil des Landgerichts München I gegen einen Mann ist nun rechtskräftig.

- Mord an Frau im Jahr 2015 - Urteil endgültig

Das Urteil des Münchner Landgerichts I vom Dezember 2023 gegen einen Mann wegen der Tötung seiner Frau im Jahr 2015 ist rechtskräftig. Dies gab das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekannt. Der BGH hatte das Urteil nach einem Revisionsantrag des Angeklagten überprüft.

Im Jahr 2022 wurde der Mann vom Münchner Landgericht I vom Vorwurf der Tötung freigesprochen. Der BGH hob dieses Urteil auf, was zu einem neuen Prozess durch eine andere Kammer führte. Im Jahr 2023 befanden die Richter den Mann für schuldig und verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner Frau in Verbindung mit dem illegalen Besitz einer kurzläufigen Schusswaffe.

Im Jahr 2022 entlasteten die Richter den Mann unter Anwendung des Prinzips "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten -, was die Staatsanwaltschaft veranlasste, Berufung einzulegen.

BGH: Rache und Eifersucht als Motiv

In dem zweiten Prozess kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Angeklagte seine getrennt lebende Frau, die sich in seiner Wohnung befand, am 4. August 2015 in den Kopf schoss. Der Angeklagte konnte die Trennung nicht akzeptieren und als er herausfand, dass seine Frau Kontakt zu einem anderen Mann hatte, wurde er wütend und eifersüchtig, laut BGH.

"Um sie dafür zu bestrafen und sich für die Trennung zu rächen, schoss er sie mit einer Waffe, die er besaß. Anschließend inszenierte er einen Selbstmord," erklärte der BGH.

Lange Zeit wurde der Tod der Frau als Selbstmord behandelt. Nachdem Zweifel aufkamen, beschuldigte die Staatsanwaltschaft schließlich den Ehemann des Mordes.

Der Mann legte gegen seinen Freispruch von 2022 Berufung ein, die vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft wurde. Anschließend begann der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Untersuchung möglicher Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union im deutschen Justizprozess.

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