Minister beraten über - Mögliche Zusammenarbeit im Rahmen des Grundgesetzes?
Bei der bevorstehenden Umweltministerkonferenz (UMK) dieses Wochenendes soll ein neuer Vorschlag diskutiert werden, der die Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung als verfassungsrechtliche Gemeinschaftsaufgabe vorsieht. Die Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, Katrin Eder von den Grünen, hat diesen Montag in Mainz, wo die Präsidentschaft der UMK aktuell liegt, bekanntgegeben. Die Konferenz findet donnerstags bis samstags in Bad Durkheim statt. Der Vorschlag, offiziell von Hamburg eingebracht, soll die Klimaschutz- und Klimaanpassung in die Verfassung einbinden, was eine verfassungsmäßige Mehrheit für die Zustimmung erfordert.
Die Umsetzung dieser Thematik als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde spezifische Klimaschutzmaßnahmen und Anpassung an Klimaauswirkungen vorschreiben, wie aus der Stellungnahme des Umweltministeriums hervorgeht. Langfristige Regelungen bieten größere Planungssicherheit, im Gegensatz zu zeitbegrenzten Förderprogrammen, und ermöglichen es auch, Kommunen direkt zu finanzieren.
Gemeinschaftsaufgaben sind in Artikel 91a des Grundgesetzes geregelt, der sich mit der Beteiligung an der Erfüllung von Aufgaben der Länder in bestimmten Bereichen beschäftigt. Diese Bereiche sollen für ganz Deutschland wichtig sein und erfordern, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Aktuell gibt es zwei solche Gemeinschaftsaufgaben: eine, die sich mit der Verbesserung regionaler Wirtschaftsstrukturen zur Schaffung von besseren Lebensbedingungen im Land und eine, die sich mit der Verbesserung der landwirtschaftlichen Struktur und der Küsten- und Uferbefestigung beschäftigt.