Mit Gesetzen will der Staat der Landspekulation Einhalt gebieten
Die Thüringer Landesregierung hat ein Gesetz zur Eindämmung extremer Preissteigerungen auf dem Agrarlandmarkt erlassen. Ein Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes sei nun vom Kabinett verabschiedet worden und solle die Kontrolle und Transparenz beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen erhöhen, sagte Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanski (Linke) am Dienstag in Erfurt. Darüber hinaus sollen Preisbremsen unter anderem eine übermäßige Konzentration landwirtschaftlicher Flächen in den Händen branchenfremder Investoren verhindern.
Ackerland in den Händen der Bauern
Mit diesem Gesetz wolle das Rot-Rot-Grüne Bündnis die lokale Agrarstruktur in den Händen lokaler Unternehmen halten und den Kostendruck auf die Landwirte verringern, sagte der Minister. Die Preise für landwirtschaftliche Flächen in Thüringen haben sich in den letzten Jahren verdreifacht. Für lokale Agrarbetriebe, insbesondere Junglandwirte, wird es immer schwieriger, Ackerland zu erwerben.
Der Entwurf sieht vor, dass Marktkauf- und Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen von mehr als einem Hektar zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Der Minister erklärte, dass bei Nichteinhaltung Bußgelder in Höhe von 10.000 bis 1 Mio. Euro verhängt werden könnten.
Kontrollen beim Verkauf von Unternehmensaktien
Erstmals werden Melde- und Genehmigungspflichten für sogenannte Aktiengeschäfte eingeführt, bei denen landwirtschaftliche Flächen zum Erwerb von Anteilen an einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden. Erwirbt ein Unternehmen mehr als 50 % der Anteile an einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Sitz in Thüringen, muss dies künftig wie ein direkter Grundstückserwerb gemeldet werden. Beim Erwerb von 90 % der Anteile ist eine Genehmigung erforderlich. Um einen weiteren Anstieg der Agrarlandpreise einzudämmen, kann in Gebieten mit besonders hohen Bodenpreisen die Obergrenze der Agrarlandpreise von 50 % des allgemeinen Marktpreises auf 20 % des Marktpreises gesenkt werden.
Dunkelfristige Pachtverträge wurden bisher nicht sanktioniert – und gemeldete Käufe von Anteilen an landwirtschaftlichen Betrieben wurden überhaupt nicht reguliert. Es wird davon ausgegangen, dass fast die Hälfte der Fläche Thüringens landwirtschaftlich genutzte Fläche ist.
Die Opposition kritisierte Pläne zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Eigentumsrechts. „Staatliche Eingriffe, auch Bußgelder, bergen immer die Gefahr, rechtlich unhaltbar zu sein“, erklärte Markus Marsh, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion. Auch für die AfD-Fraktion bleiben viele Fragezeichen. Beide Fraktionen verwiesen auf einen Bericht eines Bauernverbandes, der einen Großteil eines frühen Gesetzesentwurfs für verfassungswidrig befand.
Quelle: www.dpa.com