Menschen, die als Ausländer wahrgenommen werden, sind tendenziell anfälliger für Kontrolle
In Deutschland werden laut einer Studie Menschen, die von ihren Mitbürgern als Ausländer angesehen werden, häufiger von der Polizei kontrolliert als andere. Maximilian Müller, Autor der am Mittwoch veröffentlichten repräsentativen Studie „Racial Profiling bei Polizeikontrollen“ des Fachausschusses Integration und Migration (SVR), sagte: „Unsere Daten zeigen, dass Polizeikontrollen an öffentlichen Orten unausgewogen sind.“ Maximilian Müller sagte zu den Ergebnissen „zeigen, dass es in Deutschland Racial Profiling gibt.“ Nach Angaben der Wissenschaftler haben sie jedoch keine eindeutigen Beweise vorgelegt. Co-Autor Alex Wittlif bemerkte beispielsweise, dass er es trotz der Komplexität des Studiendesigns für unmöglich hielt, diesen Effekt zu „berechnen“. „Kriminalitätsschwerpunkte mit einer höheren Häufigkeit von Grenzkontrollen befinden sich in der Regel in sozial benachteiligten Vierteln mit einem höheren Anteil an Einwanderern und ihren Nachkommen“, sagte er.
Rassenprofilierung bedeutet, dass die Polizei Menschen ausschließlich aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Rasse überprüft Eigenschaften. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot der Verfassung.
Deutliche Unterschiede aufgrund des Aussehens
Eines der auffälligsten Ergebnisse der Umfrage: 18,4 % von 34 Männern im Alter zwischen 15 und 15 Jahren haben nach eigener Einschätzung Personen, die von ihren Landsleuten aufgrund ihrer äußeren Merkmale als Ausländer eingestuft wurden, gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten polizeilichen Kontrollen ausgesetzt gewesen zu sein. Laut SVR betrifft dies nur 11,9 % der Jugendlichen, die nach eigenen Angaben von ihrem Umfeld als nicht ausländischer Herkunft eingeschätzt werden.
Um falsche kausale Zusammenhänge zu vermeiden, haben Forscher die vom SVR Integrierten Barometer zwischen November 2021 und Juli 2022 befragten Personen explizit gefragt, ob ihre eigenen Wahrnehmungen auf ihrem Aussehen – z. B. aufgrund ihrer Hautfarbe oder Kleidung – basieren gelten als Menschen mit Migrationshintergrund. Bei einer Kontrolle kann die Polizei oft nicht gleich zu Beginn erkennen, ob eine Person einen bestimmten Namen hat oder mit Akzent Deutsch spricht. Auch Besichtigungen von Privaträumen oder Unterkünften werden nicht berücksichtigt.
Geplante Scheckbelege
Wer glaubt, ohne ersichtlichen Grund von der Bundespolizei kontrolliert worden zu sein, soll künftig bei Beamten eine sogenannte Scheckbescheinigung verlangen können. Die Ampel-Allianz hat zugestimmt. Allerdings muss das Kabinett noch darüber entscheiden, ob Änderungen des Bundespolizeigesetzes in diesen Beschluss einbezogen werden. Auf der Quittung sollte angegeben sein, wo, wann und warum die persönlichen Daten überprüft wurden. Der SVR empfahl die Einführung solcher Scheckbelege für die Landespolizei. Bisher gibt es diese Situation nur in Bremen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält eine Quittungskontrolle für unnötig und befürchtet einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Reem Alabalil-Radovan, die Anti-Rassismus-Beauftragte des Bundes, betonte, dass die Arbeit der meisten Polizisten vorbildlich sei. Die Daten des SVR zeigen jedoch deutlich, dass Erfahrungen mit „Racial Profiling“ im Kontakt mit der Polizei keine Einzelfälle sind. Der SPD-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur, diese Erfahrungen hätten zu einem Vertrauensverlust geführt. Sie kämpfte für die Aufnahme des im Grundgesetz verankerten Rassendiskriminierungsverbots in das vom Kabinett zu verabschiedende neue Bundespolizeigesetz und für das Recht zur Ausstellung von Scheckquittungen. Die meisten Polizeiinspektionen werden jedoch auf Landesebene und nicht durch die Bundespolizei durchgeführt. Daher liegt es nun in der Verantwortung der Staaten, dies auch für die örtliche Polizei einzuleiten.
Quelle: www.dpa.com