Mehr Rechte für Arbeitnehmer: Lieferando und Co. vereinbaren EU-Regeln
Nach den neuen Regeln haben betroffene Personen denselben rechtlichen Status wie normale Arbeitnehmer, sofern sie zwei von fünf Kriterien erfüllen. Dazu gehören Lohnniveaus, Arbeitskleidungsvorschriften, elektronische Überwachung durch Arbeitgeber, eingeschränkte Freiheit bei der Wahl der Arbeitszeiten und geringe oder keine Möglichkeit, für andere Arbeitgeber zu arbeiten.
Sind zwei dieser Kriterien erfüllt, können die Arbeitnehmer selbst, eine Gewerkschaft oder die Behörden feststellen, dass sie eine Beschäftigung angenommen haben. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen, muss aber nachweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich selbstständig ist.
Die Chefunterhändlerin des Europäischen Parlaments, Elisabeth Guarmini (Sozialdemokraten), sprach von einem „revolutionären Deal“. Die Verordnung „schafft bessere Rechte für die am wenigsten geschützten Arbeitnehmer der Welt.“ Der CDU-Abgeordnete Denis Latteke erklärte, dass die EU „der Scheinselbständigkeit und dem verzerrten Wettbewerb den Kampf ansagt“.
Das Gesetz verbietet digitalen Plattformen außerdem die Verarbeitung personenbezogener Daten, etwa der religiösen Überzeugungen der Mitarbeiter und privater Gespräche mit Kollegen. Entscheidungen über einen Abbruch können nicht mehr durch Algorithmen getroffen werden. Unternehmen sollten den Behörden und Gewerkschaften außerdem mitteilen, wie viele Personen sie selbstständig beschäftigen.
Mehr als 30 Millionen Menschen arbeiten in Plattformunternehmen in der EU, und diese Zahl dürfte bis 2025 auf über 40 Millionen steigen. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind rund 5,5 Millionen von ihnen irrtümlich selbstständig. Parlament und Mitgliedsstaaten müssen den neuen Regeln noch förmlich zustimmen.
jhm/internationale arbeitsorganisation
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Quelle: www.stern.de