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Mehr als 60 Gefangene: Ein weiterer nach DDR-Recht verurteilter Mann im Gefängnis

Gefangene sind nicht immer jung: Manche sind älter, wenn sie zum ersten Mal ins Gefängnis kommen, andere begehen schwere Verbrechen und altern im Gefängnis nach ihrer Verurteilung.

Ein Insasse im Rentenalter geht mit einem Rollator den Flur entlang. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Insasse im Rentenalter geht mit einem Rollator den Flur entlang. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Mehr als 60 Gefangene: Ein weiterer nach DDR-Recht verurteilter Mann im Gefängnis

Eine weitere Person, die nach dem Strafgesetzbuch der DDR verurteilt wurde, sitzt derzeit in Thüringen in Haft. Der Mann sei im Juli 1990 festgenommen und im April 1992 nach dem Strafgesetzbuch der DDR verurteilt worden, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Gleichzeitig ist auch die Zahl der über 60-jährigen Häftlinge gestiegen. Aus Datenschutzgründen will das Ministerium keine Angaben zum Alter des ältesten in Thüringen inhaftierten Menschen machen.

Mit Stand Ende November dieses Jahres zählte das Justizministerium 60 solcher Häftlinge, darunter auch solche in Untersuchungs- und Sicherungsverwahrung. Dies entspricht 4,5 % der gesamten Gefängnisinsassen (1.333). Ende November vor vier Jahren gab es dort 35 Häftlinge über 60 Jahre. Diese Männer machten 2,2 Prozent der damals 1.564 Insassen aus.

Das Ministerium sagte, der Alltag im Gefängnis unterscheide sich nicht grundlegend von dem junger Gefangener. Inhaftierte, die das Regelalter für die gesetzliche Rentenversicherung erreicht haben, müssen in der Regel nicht in der Justizvollzugsanstalt arbeiten. Wenn die Arbeitsfähigkeit älterer Häftlinge ärztlich festgestellt ist, können sie wie jüngere Häftlinge arbeiten. Für diejenigen, die nicht arbeiten, gibt es auch Freizeit- und Sportaktivitäten während der normalen Arbeitszeit.

Auch ältere Gefangene werden unterstützt, wenn sie körperliche Einschränkungen haben, indem sie beispielsweise innerhalb der Justizvollzugsanstalt in der Nähe von Gesundheitsdiensten untergebracht werden.

Ältere Gefangene müssten sich möglicherweise mit der Möglichkeit auseinandersetzen, in der Haft zu sterben, heißt es in dem Bericht. Gleiches gilt jedoch auch für junge Häftlinge mit schweren Erkrankungen.

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Quelle: www.stern.de

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