Steuervorwürfe - Maskenprozess-Deal: Tendler sollte für mehr als vier Jahre ins Gefängnis gehen
Der Politikertochter Andrea Tandler drohen im Steuerverfahren wegen des Coronavirus-Maskenskandals in Bayern mindestens vier Jahre und drei Monate Haft. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. muss mit einer Haftstrafe von mindestens dreieinhalb Jahren rechnen. Dies sieht ein Einigungsvorschlag des Ersten Landgerichts München vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zugestimmt haben.
Anschließend gaben die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe im Wesentlichen zu. Darüber hinaus haben beide Unternehmen inzwischen die daraus resultierenden Steuerausfälle wieder wettgemacht. Das Urteil wird am Freitag verkündet.
Konkret droht Tandler eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten bis hin zu vier Jahren und neun Monaten. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner verurteilte N. zu drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren Haft. Anschließend forderte der Staatsanwalt im Plädoyer die Höchststrafe, während der Verteidiger die Mindeststrafe befürwortete. Dies folgt den Verständigungsgesprächen, die letzte Woche stattgefunden haben.
Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten könnten am Freitag ausgesetzt werden – und die Staatsanwaltschaft schloss sich der Empfehlung des Gerichts an. Dies bedeutet, dass die beiden nach etwa elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Beginn ihrer Strafe freigelassen werden. Laut ihrem Anwalt leidet Tandler an gesundheitlichen Problemen, die möglicherweise eine weitere Operation erfordern.
Tandler ist die Tochter von Gerald Tandler, ehemaliger CSU-Generalsekretär und ehemaliger bayerischer Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister. Zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. jedoch vor, durch die unterlassene ordnungsgemäße Besteuerung ihrer Provisionen eine Straftat begangen zu haben. Am Ende des Verfahrens schätzte die Staatsanwaltschaft den gesamten Vermögensschaden auf 7,8 Millionen Euro.
Konkret wird Tendler vorgeworfen, Provisionen nicht als Einzelperson, sondern über sein Unternehmen illegal zu besteuern. Dadurch zahlte sie insgesamt deutlich weniger Steuern. Darüber hinaus soll N. die Hälfte der Geschäftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erworben haben, obwohl er zuvor keine Einlagen geleistet hatte – dies war die Grundlage für den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Grundlage der Steuerhinterziehungsvorwürfe ist, dass die Einkünfte des Maskenladens nicht in München, sondern in Grünwald besteuert werden. Im Vergleich zur Landeshauptstadt wird hier nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt. Allerdings sei München „Ort der Verwaltung“ gewesen, heißt es in der Anklageschrift.
Am Dienstag gaben die Angeklagten über ihre Verteidiger im Wesentlichen den Vorwurf der Hinterziehung von Einkommens- und Gewerbesteuern zu, einschließlich der Tatsache, dass das Paar das Joint Venture erst Wochen später als ursprünglich behauptet gegründet hatte.
Die Staatsanwaltschaft warf Tandler vor, dass Tandlers Schuldeingeständnis vor allem taktisch motiviert gewesen sei und „eine besonders hohe kriminelle Energie“ habe: „Tatsächlich war es ihr Ziel, so wenig oder gar keine Steuern wie möglich zu zahlen.“ Tandler selbst sagte in ihren Schlussbemerkungen, dass sie dies tun werde Ich werde heute nicht noch einmal denselben Fehler machen. Sie konnte sich nur entschuldigen.
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft schloss das Gericht am Dienstag das Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Coronavirus-Subventionsbetrugs ab. Zudem reduzierte sich durch den Widerruf einer Spende der Gesamtbetrag der Steuerhinterziehung von ursprünglich 23,5 Euro auf 11,9 Millionen Euro; der wirtschaftliche Schaden verringerte sich von 15,2 Euro auf 7,8 Millionen Euro.
N.s Verteidiger kritisierte das von den beiden Angeklagten kontaktierte Finanzamt. Beide seien „Opfer eines eklatanten Beratungsversagens“ geworden. „Bei richtiger Beratung wären diese beiden Angeklagten nie auf der Anklagebank gelandet.“ Der Anwalt räumte jedoch ein, dass es „keinen Zweifel“ gebe, dass seine Mandanten wegen des Vorwurfs des Gewerbesteuerbetrugs für schuldig befunden worden seien.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird sich der Strafrichter mit der betroffenen Person auf ein Strafmaß einigen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt. Das Gericht kann beispielsweise angeben, wie hoch die voraussichtliche Strafe ist. Wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft zustimmen, kommt der Deal zustande. § 257c StPO regelt die wesentlichen Punkte.
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Quelle: www.stern.de