- Mann erstochen - Beklagter wieder vor Gericht
Fast zwei Jahre und sieben Monate nach einem tödlichen Alkoholexzess in Hamburg-Lohbrügge steht ein 42-jähriger Mann erneut vor Gericht. Das Hamburger Landgericht hatte ihn im März des vergangenen Jahres vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, und der Bundesgerichtshof ordnete eine Neuverhandlung am Landgericht an.
Der Angeklagte wird beschuldigt, seinen schlafenden Bekannten am 23. März 2022 während des Alkoholexzesses mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen zu haben. Der 43-jährige Opfer starb in der Wohnung des Angeklagten. Die neue Verhandlung begann am Donnerstag, wobei die Pressestelle des Gerichts sechs weitere Verhandlungstage bis zum 19. September anberaumt hat.
Freundin des Angeklagten ebenfalls verdächtigt
In der ersten Instanz konnte das Gericht nicht zweifelsfrei klären, wer für den Tod des 43-Jährigen verantwortlich war. Sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin standen unter Verdacht. "Leider können wir nicht feststellen, ob der Angeklagte seinen Bekannten getötet hat", sagte die Richterin in ihrer Begründung. Es könnte auch eine andere anwesende Frau gewesen sein.
Der Bundesgerichtshof kritisierte, dass die Kammer des Gerichts die Beweise nicht ausreichend gewürdigt hatte. Es sei nicht untersucht worden, ob sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin aufgrund ihrer Körpergröße in der Lage gewesen wären, den tödlichen Stoß zu führen. Außerdem hätte die Kammer stärker berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte eine hohe Affinität zu Waffen hatte und unter Alkoholeinfluss mehrmals aggressiv geworden war. In einem früheren Streit mit dem späteren Opfer hatte er sogar ein Messer in der Hand gehalten.
Angeklagter mit Affinität zu Waffen
Die Verhandlung am Landgericht war mit zwei anderen Verfahren verknüpft. In einem Fall musste sich der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, weil er auf Enten in einem Grüngebiet mit einer Platzpatronenpistole geschossen hatte. In einem zweiten Fall wurde er wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll einen Bekannten daran gehindert haben, den Alkoholexzess in Dezember 2020 zu verlassen, indem er ihn aus drei Metern Entfernung dreimal mit einer Softair-Pistole beschossen hatte. Für diese Vergehen wurde der Angeklagte zu einem Jahr Haft verurteilt.
Einweisung in die Psychiatrie ist rechtskräftig
Da der 42-jährige eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, ordnete die Richterin seine Einweisung in eine Psychiatrie an. Die Berufung des Angeklagten gegen diesen Beschluss blieb erfolglos. Der Mann russischer Abstammung war im Alter von 20 Jahren aus Kasachstan nach Deutschland gekommen, wie der Bundesgerichtshof mitteilte.
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof upheld, was zu einer Neuverhandlung am Hamburger Landgericht führte. Während der Neuverhandlung wird das Gericht die Beweise unter Berücksichtigung der Kritik des Bundesgerichtshofs erneut prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Affinität des Angeklagten zu Waffen und sein aggressives Verhalten unter Alkoholeinfluss. Das Gericht wird berücksichtigen, ob sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin aufgrund ihrer Körpergröße in der Lage gewesen wären, den tödlichen Stoß zu führen.