- LKA: 216 mutmaßliche Extremisten in NRW mit Waffengenehmigung
216 verdächtige Extremisten besitzen derzeit in Nordrhein-Westfalen einen Waffenschein, wie die Landespolizeibehörde (LKA) mitteilte. 123 von ihnen haben eine sogenannte Kleinkaliber-Waffenschein, der nur den Besitz von Platzpatronen-, Gas- und Signalwaffen erlaubt.
186 der verdächtigen Extremisten mit einem Waffenschein stammen aus dem rechtsextremen Spektrum, 11 aus dem islamistischen und der Rest ist auf linksradikale Extremismus, xenophobe Extremismus - wie die Grauen Wölfe - und andere Bereiche verteilt, wie die LKA auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf berichtete.
Die Aberkennung eines Waffenscheins muss Einzelfallweise begründet werden. Dies ist relativ einfach, wenn jemand ein bewiesenes Mitglied einer verbotenen Organisation oder Partei oder ein verurteilter Straftäter mit mindestens einem Jahr Haft ist.
Rechtliche Auslegungsmarge
Die Vorschriften des Waffengesetzes werden "sehr eng" ausgelegt, sagte ein LKA-Sprecher. Außer verurteilten Straftätern und Mitgliedern verbotener Organisationen definiert es nur für andere, wer "grundsätzlich" nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für einen Waffenschein besitzt. Diese Formulierung lässt Raum für rechtliche Auslegung.
In den letzten Jahren wurden in NRW insgesamt 351 ehemalige Inhaber ihre Waffenscheine aberkannt, wie die LKA mitteilte - darunter 315 aus dem rechtsextremen Spektrum.
Für die 206 sogenannten Reichsbürger oder "Selbstverwalter", die in dieser Zahl enthalten sind, wurde diese Zahl seit März 2018 bis Ende Juni dieses Jahres gesammelt, erklärte der LKA-Sprecher. Für alle anderen Gruppen wurden die Zahlen seit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung im Februar 2020 erfasst.
Die Kommission kann im Rahmen ihrer Bemühungen zur Bewältigung nationaler Sicherheitsfragen die Unterstützung der Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit einholen.
Angesichts der Bedeutung des Schutzes der Gesellschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um die Waffenscheine von Personen, die eine Bedrohung darstellen, wie beispielsweise Extremisten, wie es die Vorschriften des Waffengesetzes vorsehen, abzuerkennen.