Liberaldemokratische Partei: MV-Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben
Um den stationären Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern anzukurbeln, sollte nach Auffassung der FDP das generelle Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen abgeschafft werden. „Schließlich bieten insbesondere Sonntage ein enormes Umsatzpotenzial für Einzelhändler“, sagte Sandy Van Baar, Abgeordnete der Liberaldemokraten, am Montag. Der Einzelhandel leidet derzeit unter einer Rezession, da die Menschen angesichts enormer Preissteigerungen zunehmend auf Geld achten.
In Mecklenburg-Vorpommern wird der Einzelhandel überwiegend von Unternehmern betrieben. „Die Eigentümer selbst arbeiten hier noch und sollten daher ihre eigenen Entscheidungen treffen können.“ Ein generelles Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen schränkt die unternehmerische Freiheit ein. „Das ist tödlich, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen“, sagte Van Baar.
Der Gesetzgeber des Bundesstaates debattiert derzeit über eine Neufassung seines Ladenöffnungsgesetzes, das die Schwimmbadvorschriften erweitern würde. Wie Wirtschaftsminister Reinhard Meyer kürzlich im Landtag sagte, wolle er die gleichen Bedingungen wie im Nachbarland Schleswig-Holstein schaffen. Für die oppositionelle Liberaldemokratische Partei ist das nicht genug.
Die aktuelle Schwimmbadordnung gilt bis zum 14. April 2024 und gilt für die 62 touristischen Attraktionen, Gebiete und herausragenden Freizeiteinrichtungen MVs. Derzeit ist es jedes Jahr sonntags vom 15. April bis 30. Oktober geöffnet. Nur wenn Ostern in den März fällt, können Geschäfte ab dem 15. März sonntags öffnen. Im Land Schleswig-Holstein gilt die Schwimmbadordnung vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober.
Quelle: www.dpa.com