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Laufende Kontroverse über die Frankish Highway: BN stellt Einwand

Zwei rechtsstaatliche Herausforderungen gegen die Erweiterung des Frankenschnellweges scheiterten vor dem Verwaltungsgericht. Der langwierige juristische Streit um dieses Verkehrsprojekt ist noch nicht abgeschlossen.

Die anhaltenden Debatten rund um die geplante Erweiterung der Frankenschnellweg in Nürnberg dauern...
Die anhaltenden Debatten rund um die geplante Erweiterung der Frankenschnellweg in Nürnberg dauern bereits seit längerer Zeit an. (Archivfoto)

- Laufende Kontroverse über die Frankish Highway: BN stellt Einwand

Die laufende rechtliche Auseinandersetzung um die geplante Erweiterung des Frankenschnellwegs in Nürnberg hält an: Der Bayerische Verein für Natur (BPN) hat Einspruch gegen die Verweigerung des Einspruchsrechts eingelegt. Ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München bestätigte dies auf Anfrage.

Der BPN hat nun etwa einen Monat Zeit, seinen Einspruch zu stärken, wie der Sprecher mitteilte. Anschließend müsste sich der Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit befassen. Das Einspruchsfrist war bereits diese Woche abgelaufen.

Laut dem Sprecher hatte der BPN seinen Einspruch zunächst eingereicht, um die Frist einzuhalten. Ob der Einspruch später substanziert wird und der Fall somit vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht gebracht wird, soll bis Ende September entschieden sein.

Ein langwieriger Konflikt um den Bau des Stadtmittenabschnitts der verstopften Autobahn 73 in Nürnberg, bekannt als Frankenschnellweg, besteht bereits. Der VGH hatte im April die Beschwerden des BPN und eines Nürnberger Bürgers abgewiesen und keine Einspruchsmöglichkeit gewährt. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Genehmigungsentscheidung des Freistaats gewandt.

Unter anderem argumentierten die Beschwerdeführer, dass eine Erweiterung weitere Fahrzeuge auf Nürnbergs Straßen ziehen und die bereits hohen Stickoxidwerte in der Stadt verschlimmern würde.

Der VGH rechtfertigte die Abweisung der Beschwerden damit, dass die aktuellen Pläne eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten und der Schutz der Bewohner vor schädlichem Verkehrslärm und Luftverschmutzung ausreichend berücksichtigt worden sei. Zudem sei die Erweiterung gerechtfertigt, da der aktuelle Zustand des Frankenschnellwegs die üblichen Verkehrsanforderungen nicht mehr erfülle, wie es hieß.

Der Einspruch des BPN gegen die Verweigerung des Einspruchsrechts wurde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Wenn der Einspruch substanziert wird, wird er vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, gebracht.

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