Landgericht Stuttgart: Wegen fahrlässiger Tötung eines Ex-Freundes zu sechs Jahren Haft verurteilt
Der Angeklagte fuhr mit dem Fahrzeug mehrere Kilometer mit aufgesetzter Motorhaube. Als er schließlich von der Motorhaube fiel, überfuhr ihn die Frau. Später starb er im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Der Angeklagte wurde außerdem des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden. Neben der Gefängnisstrafe wurde ihr sechs Monate lang das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art auf der Straße verboten.
Das Urteil des Gerichts konnte die Staatsanwälte nicht zufriedenstellen, die wegen „Totschlags“, gefährlicher Behinderung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Führerschein zu sieben Jahren Haft verurteilt wurden. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Behinderung des Verkehrs und Fahrens ohne Führerschein.
Lesen Sie auch:
- Im Dezember ändern sich die Dinge
- Deutscher Aktivist spricht in Dubai über das Leid in Israel und Gaza
- Kernfusion – Hype oder Lösung der Energieprobleme?
- Winterchaos legt Teile Süddeutschlands lahm – Flug- und Bahnverkehr eingestellt
Quelle: www.stern.de