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Landesverfassungsgericht entscheidet über Volkszählungsstreit

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Am Montag soll das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt sein Urteil zum Zensus 2022 und einem Finanzstreit zwischen Kommunen und Landesregierungen verkünden. Die Städte Haldensleben, Merseburg und Sangerhausen haben Klage gegen die Gemeindeverfassung eingereicht.

Kommunen beklagen, dass der Staat ihnen nicht genügend finanzielle Mittel zur Erhebung von Statistiken zur Verfügung stellt. Durch den Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie leben und arbeiten. Einsendeschluss ist der 15. Mai.

In Sachsen-Anhalt wurden sogenannte Sammelstellen eingerichtet, für die die betroffenen Kommunen einen finanziellen Ausgleich vom Land erhielten. Dieser Betrag reicht laut Stadtverband nicht aus, um die Kosten zu decken. Andererseits hält der Staat einen finanziellen Ausgleich für angemessen.

Bereits beim Zensus 2011 hatte Sachsen-Anhalt Probleme. Mehrere Städte haben damals rechtliche Schritte eingeleitet. Hintergrund ist, dass aufgrund von Volkszählungsergebnissen in bestimmten Stadtteilen weniger Menschen leben als angenommen. In diesem Fall zahlt der Staat der Kommune weniger. Ein Grund für die Diskrepanz in den Zensusdaten ist laut Experten, dass sich nicht alle Stadtbewohner bei ihrem Auszug abmelden.

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