Claudia Roth - Kulturelle Unterstützung mit Mitarbeit bei NS-Raubbesitz verbinden
Um den Beirat für die Rückgabe von NS-Raubgut zu stärken, will die Bundesregierung die Förderung von Kultureinrichtungen an die Akzeptanz neuer Ansätze knüpfen. „Ab Januar müssen Förderer und Projektpartner die Möglichkeit einer einseitigen Erstattung beachten“, kündigte Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Berlin an.
Im Jahr 2003 wurde von einem Dachverband aus Bund, Ländern und Kommunen ein unabhängiger Beirat eingerichtet, der sich mit der Rückgabe von im Zuge der NS-Verfolgung entzogenem Kulturgut, insbesondere jüdischem Eigentum, befasst. Ihr Zweck ist die Schlichtung von Differenzen über die Rückgabe von im Rahmen der NS-Verfolgung entzogenem Kulturgut.
Bisher konnte die Kommission nur tätig werden, wenn beide Konfliktparteien kontaktiert wurden. Websites können aufgrund von Untätigkeit oder mangelnder Einsicht blockiert werden. Dies wird als einer der Gründe dafür angesehen, dass die Kommission in 20 Jahren nur 23 Fälle vermittelt hat. Schätzungen zufolge wurden in der Zeit des Nationalsozialismus bis zu 600.000 Kunstwerke gestohlen.
Kernthemen der Reform sieht Ross darin: „Der wichtigste Punkt ist die einseitige Zugänglichkeit (was derzeit nicht der Fall ist) und die Transparenz, Verständlichkeit und Überprüfbarkeit der Empfehlungen des Ausschusses. Darüber hinaus sollte es dem Ausschuss ermöglicht werden, unabhängig zu agieren.“ Ursprungsforschung“, sagte sie.
Mit den Ländern würden „gute Gespräche“ geführt, sagte der Grünen-Politiker. „Außerdem arbeitet unsere Bundesregierung intensiv daran, das Gesetz dahingehend zu verbessern, dass die Verjährung von NS-Raubgut ausgeschlossen wird, die zentrale Gerichtsbarkeit etabliert wird und das Auskunftsrecht gesetzlich gesichert wird.“
Beispielsweise könnte ein gemeinsames Projekt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin und der Bayerischen Staatsgemäldesammlung Auswirkungen auf die Bundesförderung haben. Münchner Museumsmitarbeiter weigern sich, Pablo Picassos (1881-1973) Gemälde „Madame Sorel“ aus dem Jahr 1905 an den jüdischen Kunstsammler Paul von Mendelssohn Bartholdi zurückzugeben. Paul von Mendelssohn Bartholdys Erben legten Berufung bei der Kommission ein.
Im Jahr 2009 forderten die Erben die Rückgabe der Immobilie. Die National Collection of Paintings stützt sich auf Provenienzforschungen, die zu dem Schluss kommen, dass der Verkauf des Werks im Jahr 1935 an den New Yorker Kunsthändler Justin K. Thannhauser nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Verfolgung der Familie stand. Nach eigenen Angaben erwarb die National Painting Collection das Gemälde 1964 von einem Händler.
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Quelle: www.stern.de