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Kritik der Opposition: „Realistische Halbzeitbilanz“

Am Dienstag zog die Landesregierung eine Bilanz der ersten Hälfte ihrer Amtszeit. Das ist erwartungsgemäß positiv. Die Opposition kritisiert insbesondere den Umgang mit dem Corona-Sonderfonds.

90 Bündnis/Grüne-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann bei einem Treffen ihrer Parteivertreter..aussiedlerbote.de
90 Bündnis/Grüne-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann bei einem Treffen ihrer Parteivertreter..aussiedlerbote.de

Kritik der Opposition: „Realistische Halbzeitbilanz“

Die Opposition im Landtag Sachsen-Anhalt kritisierte die schwarz-rot-gelbe Landesregierung für ihre Halbzeitbilanz und ihren Umgang mit dem Corona-Sonderfonds. Die Grünen sprachen am Dienstag von einer unrealistischen Halbzeitbilanz, nachdem Bundeskanzler Reiner Haselow (CDU) in den beiden Jahren zuvor eine positive Bilanz erzielt hatte. Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte: „Es ist verständlich, dass die Landesregierung in der Halbzeitpause nur Positives bestätigt.“ Selbstlob ist unverständlich, und in Bereichen, in denen es offensichtlich nicht funktioniert, ist es völlig unverständlich.

Lüdemann sagte, es gebe landesweit Lehrermangel, die Digitalisierung sei in vielen Regionen ins Stocken geraten und Projekte im Bereich erneuerbare Energien müssten langwierige Genehmigungsverfahren durchlaufen. „Und was die Realitätsblockade der Landesregierung aus heutiger Sicht völlig entlarvt, ist, dass das kommentarlos gelistete COVID-19-Sondervermögen eigentlich verfassungswidrig ist.“

Die Regierungskoalition hatte am Dienstagmorgen angekündigt, den Corona-Sonderfonds im Umfang von knapp 2 Milliarden Euro nicht als Paket vorzulegen, sondern die Maßnahmen und Finanzbedarfe jährlich zu prüfen. Finanzminister Michael Richter (CDU) sagte, dazu würden Notfälle für die Jahre 2023 und 2024 ermittelt, die eine zusätzliche Kreditaufnahme ermöglichen würden.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umverteilung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für ungültig erklärt. Das Geld wurde als Corona-Kredit bewilligt, sollte dann aber für Klimaschutz und wirtschaftliche Modernisierung verwendet werden. Gleichzeitig entschieden die Richter auch, dass der Staat Notkredite nicht für künftige Jahre reservieren könne. Stattdessen muss jedes Jahr der Ausnahmezustand ausgerufen werden.

„Die Krücke des Notstands darf nicht zum Dauerzustand werden“, kritisierte Olaf Meister, der finanzpolitische Sprecher der Grünen. Auch linke Politiker im Landtag kritisierten die Regierung. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat erhebliche Konsequenzen für Sachsen-Anhalt“, schrieb die Landtagsfraktion im SMS-Dienst X. Allerdings ist der Linken klar, dass die Schuldenbremse ein veraltetes Konzept ist und abgeschafft werden sollte.

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Quelle: www.dpa.com

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