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„Königreich Deutschland“: So funktioniert das Finanzsystem für „Reichsbürger“

Der rechtsradikale Verein „Reichsbürger“ ist seit vielen Jahren in illegale Bank- und Versicherungsgeschäfte verwickelt. So funktionieren sie.

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Peter Fitzke bezeichnet sich selbst als „Oberster Monarch“ der Vereinigung der „Reichsbürger“ des „Königreichs Deutschland“.aussiedlerbote.de

Ermittler machen Druck - „Königreich Deutschland“: So funktioniert das Finanzsystem für „Reichsbürger“

Es war keine gewöhnliche Bank, bei der die Ermittler an diesem Donnerstagmorgen Ende Februar einbrachen. Die Gemeinwohlkasse und ihre verschiedenen Zweigstellen gibt es nur im „Königreich Deutschland“, einer Parallelwelt für alle, die die Bundesrepublik längst verlassen haben. Als Geldsammelstelle bildete die „Königliche Reichsbank“ (auch „Königliche Reichsbank“ genannt) eine der finanziellen Grundlagen der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“.

Die kultähnliche Gruppe, deren rechtsradikale Haltung mittlerweile weit verbreitet ist, gibt es seit Mitte der 1980er Jahre. Seit mehr als einem Jahrzehnt taucht der „Reichsbürger“ immer häufiger auf. Fast genauso lange versuchen Polizei und Aufsichtsbehörden, ihre Finanztransaktionen zu blockieren, jedoch mit wenig Erfolg.

Dennoch startete die Finanzaufsicht Bafin im Februar einen weiteren Aktionsversuch: Auf ihre Anweisung schließt die Polizei die drei „Vertretungen“ der Gemeinwohlkasse in Wittenberg, Dresden und Menden ab. Die Tür zum Zimmer ist versiegelt. Doch einige Monate später vermutete die BaFin erneut, dass immer noch illegale Finanztransaktionen stattfanden, oft mit denselben Beteiligten. Deshalb durchsuchte sie Ende November insgesamt 10 Objekte des Vereins „Königreich Deutschland“ in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen. Anwesend waren auch Ermittler der Polizei, des Landeskriminalamtes Sachsen und der Bundesbank. An diesem Tag fanden sie 35.000 Euro Bargeld, mehrere Goldbarren im Wert von rund 360.000 Euro und 60 Schuss Munition.

Die BaFin will die Tragweite dieser rechten Randgeschäfte aufklären und die Zusammenhänge und Netzwerke innerhalb der „Reichsbürger“-Vereinigung „Königreich Deutschland“ nachvollziehen. Nach Angaben des Verfassungsschutzes gibt es bundesweit 23.000 Reichsbürger, davon dürften 1.250 Rechtsradikale sein.

Das „Königreich Deutschland“ betrachtete einige dieser Länder als eigene parallele „Staaten“. Sie haben es erfunden – einschließlich ihrer eigenen persönlichen Dokumente, Geschäftslizenzen, Führerscheine sowie Bankkonten und Versicherungen. Bezahlen Sie in „KRD“ mit der Fantasy-Zahlungsmethode „E-Mark“. Teilnehmer können damit auf verschiedenen Online-Handelsplattformen wie „Kadari“ einkaufen. Doch wie genau funktioniert das Finanzsystem der „Reichsbürger“ und wer ist darin die führende Figur?

Peter Fitzke: „König von Deutschland“

„Reichsbürger“ stellten keine homogene Gruppe dar und waren auch nicht notwendigerweise im „Königreich Deutschland“ organisiert. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und deren Rechtssystem nicht anerkennen. Deshalb zahlen sie häufig keine Steuern oder verweigern die Anerkennung von Gerichtsurteilen. Sie wollten oft, dass Deutschland innerhalb der Grenzen von 1937 blieb, sie propagierten eine grobe „Idee eines Imperiums“. Verschwörungstheorien und Okkultismus spielen eine wichtige Rolle.

Bereits 2017 hatte die BaFin den Verein „Königreich Deutschland“ mehrfach wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte ins Visier genommen. Der oberste Anführer der Gruppe: Peter Fitzek. 2021 versuchte die Bafin, die von ihm betriebene Fantasiebank „GemeinwohlKasse“ zu schließen und verbot Fitzek Einzahlungen. Doch er machte weiter, obwohl er wegen illegaler Versicherungsgeschäfte verurteilt worden war.

Peter Fitzek 2019 im Saal des Landgerichts Dessau-Roslau. Im Juli 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg in einem gesonderten Verfahren wegen Körperverletzung und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe.

Fitzke steht an der Spitze der Hierarchie „Imperium“ und „Königreich“. Auf Fragen der Reporter des Capital-Magazins antwortete er mit „höchster Souveränität“. Der gelernte Koch ist sein bekanntestes Mitglied, auch durch seine Inszenierung als „König von Deutschland“ im Jahr 2012 im lutherischen Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Er selbst bestritt, Teil der „Reichsbürger“-Szene zu sein. Fitzke war ein kreativer Mann. Er schlug wiederholt Finanzmodelle vor, die das Währungssystem der Bundesrepublik Deutschland negierten. Als Förderer des Vereins „NeuDeutschland“, dem Vorgänger des „Königreichs Deutschland“, gab er eine vereinsinterne Währung „Engelgeld“ heraus. Engel ist die Abkürzung für „A New Money Awakens Love“, „A New Money Creates A Willingness“, „A New Money Creates Borrowing Opportunities“.

Vor der Gründung des „Neuen Deutschlands“ und des „Königreichs Deutschland“ versuchte Fitzek, mit demokratischen Mitteln Einfluss zu gewinnen: 2008 kandidierte er für das Amt des Wittenberger Oberbürgermeisters und 2009 als unabhängiger Direktkandidat für den Deutschen Bundestag. Beide Male erhielt er weniger als ein Prozent der Stimmen.

Fitzek hatte zahlreiche Auseinandersetzungen mit den Behörden. Er ist mehrfach vor Gericht erschienen. Kürzlich verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Fitzke legte Einspruch ein, der Fall liegt nun vor dem Landgericht Dessau-Roslau, weshalb er seine Strafe vorerst nicht verbüßen wird und antreten muss.

Auf Nachfrage bezeichnete Fitzke die Durchsuchung der Liegenschaften des Vereins „Königreich Deutschland“ durch die Bafin als „illegal“ und bezeichnete sie als „einen Akt des bewaffneten Krieges gegen ein anderes Subjekt des Völkerrechts“. Er sieht die Bafin selbst als Teil eines „mafiaähnlichen Bankenkartells“.

Marco Ginzel: Fitzkes Finanzleutnant

Fitzek arbeitet nicht mehr alleine an seinem Finanzsystem, sondern hat die Unterstützung von Marco Ginzel. Die Bafin verbot ihm bis Mitte Dezember die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften. Infolgedessen muss Kinzel die Finanztransaktionen, die er im Namen von Fitzke getätigt hat, rückgängig machen. Betroffene Anleger sollten sich an den von der Bafin bestellten Rechtsanwalt Stefan Oppermann wenden.

Laut Bafin war Ginzel Teil der Geschäftsführung des von Fitzek gegründeten „Königreichs Deutschland“. Deshalb machte er im Internet Werbung für Fitzkes illegale Geschäfte. Die BaFin erklärte: „Er hat auch für Fitzke bestimmte Gelder auf seinem eigenen Bankkonto entgegengenommen.“ Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde verwaltete Kinzel mehrere Vereine, über die Fitzke-Bankkonten Zahlungen annehmen oder abwickeln. Mit dem gesammelten Geld kaufte Kinzel ein Grundstück in Sachsen, das er vorübergehend als Hauptquartier des „Königreichs“ nutzte. Unterdessen verhängte die BaFin eine Sperre für Kinzels Bankkonten und verwehrte ihm so den Zugriff darauf. Weder Fitzke noch Kinzel hatten eine Banklizenz. Finanztransaktionen bedürfen aus Sicht von Fizek keiner Lizenz. Deshalb haben sie nicht die Absicht, eine Banklizenz zu erhalten, „weil das bestehende System sehr destruktiv und schädlich für die Menschheit ist und Raubbau und Krieg in großem Maße fördert“, sagte Fitzke dem Magazin „Capital“, das die Untersuchung schrieb.

„Gemeinwohlkasse“: Fake-Bank in schlechtem Zustand

Obwohl die BaFin die Gemeinwohlkasse schrittweise schließt, sind die Seite und eigene Demos und Angebote weiterhin im Internet zu finden. „GK“ erscheint als eine Mischung aus Zentralbanken, Geschäftsbanken, Private-Equity-Investoren und dem Finanzministerium. Fitzke entschied alles, indem er „die oberste Souveränität des Deutschen Königreichs schützte“.

Die „Königliche Deutsche Bank“, heute auch „Gemeinwohlkasse“ genannt, war die finanzielle Stiftung des Vereins „Reichsbürger“ des „Königreichs Deutschland“. Dieses Foto wurde 2014 in der lutherischen Stadt Wittenberg aufgenommen.

Auf der Startseite erscheint der Schriftzug „Royal Deutsche Bank“ vor einem Foto eines sommerlichen Getreidefeldes. Das gesamte Finanzsystem des Konzerns ist durch Zinslosigkeit gekennzeichnet, wie es in der erfundenen „Verfassung“ heißt. Fitzke glaubt, dass diese eine „zerstörerische“ Wirkung haben. Nur Gebühren. Die Verweigerung von Zinsen war oft ein integraler Bestandteil des antisemitischen Denkens, bei dem Zinsen umgekehrt mit jüdischen Finanztransaktionen verbunden waren.

Fake-Banken bieten „Euro-Sparkonten“ an, die nicht den Sparkonten bei normalen Banken entsprechen. Stattdessen vereinbaren Investoren Investitionen in einzelne Projekte durch den Abschluss sogenannter Kapitaltransferverträge. Darüber hinaus wurden auch Ausbildungszentren, Medienzentren und Dorfprojekte erwähnt.

Diese Einlagen werden zur Finanzierung des Infrastrukturausbaus in der „Kingdom“-Gemeinschaft verwendet, mit dem Versprechen einer Beteiligung an zukünftigen Gewinnen. Daher handelt es sich bei einem „Euro-Sparkonto“ um eine nachrangige Anleihe. Darin hieß es: „Dementsprechend besteht keine Verpflichtung zur bedingungslosen Kapitalrückgabe. Die Royal National Bank wird Gelder zurückgeben, wenn Zahlungen geleistet werden können und ungebundene Vermögenswerte vorhanden sind.“ Mit anderen Worten: Wenn Gelder in einzelne Projekte investiert werden und diese Projekte über kein Bargeld verfügen fließen, können die Mittel nicht zurückgefordert werden.

Auf die Frage des Magazins „Capital“, warum ein „Euro-Sparkonto“ als Bankkonto bezeichnet wird, obwohl die darauf angelegten Gelder für Investitionsprojekte verwendet werden und kein unmittelbarer Anspruch auf Rückzahlung besteht, zitierte Fitzke die Version der Nationalbank das Gesetz. sozialistische Ära. „§ 41 des (praktisch nicht anwendbaren) Kreditwesengesetzes (KWG) von 1934 (während der NS-Zeit illegal) legt fest, dass etwas als „Bank“ bezeichnet werden kann, wenn klar ist, dass die über das Institut ausgeübte Tätigkeit keine sogenannte Bank ist . Banking Fitzke schreibt: „Deals. Dies ist hier der Fall. Damit verwies er auf ein Gesetz, das er selbst als nicht anwendbar bezeichnete.

Im Kontovertrag heißt es: „Der Hauptzweck der Mittelübertragung besteht in erster Linie darin, die Ziele der KE zu unterstützen. Die KÜ erhält dadurch die Möglichkeit, beim Aufbau neuer Gemeinschaften mitzuwirken und kann die überwiesenen Mittel bei Bedarf für die Förderung ihrer Zwecke verwenden.“ Die Verwendung der Mittel liegt ausschließlich im Ermessen von KE.“ KE vertritt den Kapitalempfänger und KÜ den Kapitalübergeber. Fitzke sagte, dass damit keine erwartete Rendite verbunden sei. Es ist klar, dass der Zweck dieses Geldes lediglich darin besteht, ein steuerfreies „Königreich“ aufzubauen und es am Laufen zu halten. Im Vertragstext heißt es: „Dieses Genussrecht ist nicht übertragbar. Der bedingte Anspruch der KÜ auf Rückgabe des übertragenen Kapitals gegen die KE geht erst nach den Interessen der KRD vor.“ „Insbesondere kommt es nicht zu einer Kapitalrückführung.“ bei der Rückführung von Kapital an KE/KRD und/oder KRB rechnerische Überschuldung oder Insolvenz. Ansprüche von Anlegern außerhalb des Insolvenzverfahrens dürfen nur aus nicht anfallenden Vermögenswerten entstehen und dürfen erst im Insolvenzrang nach den Ansprüchen aller Regelinsolvenzen angemeldet werden Gläubiger wurden befriedigt.“ Nur wenn Gelder von einem Sparkonto nur dann abgehoben werden können, wenn sie nicht für die Einrichtung eines „KRD“ verwendet wurden.

„E-Mark“ als fiktives Zahlungsmittel

Das „Euro-Sparkonto“ dient auch dazu, Euro-Guthaben „kostenlos“ in die virtuelle Währung des Königreichs, die „E-Mark“, umzutauschen. Dies ermöglicht Zahlungen „innerhalb des Königreichs“ sowie auf dem Online-Markt „Kadari“. Für die Eröffnung eines „E-Mark-Kontos“ wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Während der anfängliche Wechselkurs der „E-Mark“ 1:1 betrug, gibt es heute nur noch 0,91 „E-Mark“ pro Euro. Trotzdem behauptete Fitzke, dass die „E-Mark“ wertvoller sei als der Euro. Der Euro als Währung „wird bald sein (geplantes) Ende erreichen, und mit ihm die sogenannten ‚Banken‘ und die meisten Vermögenswerte.“ „E-Mark“ kann nicht in Euro umgetauscht werden. Fitzke nannte dafür keinen stichhaltigen Grund, sagte aber: „Wir können das bestehende Krankensystem nur ersetzen und eine Rückkehr bewirken, wenn tapfere Männer es wollen. Übt das Deutsche Königreich als Staat Gerechtigkeit aus, direkt oder indirekt?“ Urteil, wir (sic !) wurden als Staatsoberhäupter anerkannt und wir (sic!) können die Rückkehr nur per Gesetz ermöglichen.“

„Deutsches Gesundheitswesen“: Gefälschte Krankenversicherung für Menschen, die den COVID-19-Impfstoff nicht erhalten haben

In der Fantasiewelt von Fitzke und Kinzel gibt es auch eigene Versicherungsunternehmen – gegen die die BaFin ebenfalls vorgegangen ist. Der Versicherungsschutz umfasst die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.

So will beispielsweise „German Healthcare“ ein „Gesundheitsfonds für die neue Zeit“ sein. Der Betreiber begrüßt potenzielle Interessenten auf seiner Homepage mit dem Motto: „Unser Motto lautet: Wer heilt, hat Recht!“. Laut BaFin besaß „Herr Fitzke“ jedoch keine Versicherungsgewerbelizenz.

Peter Fitzek wollte im Sommer 2023 die sächsische Anwaltskanzlei Halsbrücke übernehmen, was jedoch vorerst scheiterte

Bei Scheinkrankenkassen können nur Selbstständige und Freiberufler sowie „sozialstaatliche KRD-Unternehmer“ Mitglied werden. Ausgenommen seien „aus rechtlichen Gründen“ „Covid-Geimpfte, Arbeitnehmer, Studierende, Beamte, Sozialhilfeempfänger, Rentner und antragstellende Personen über 55 Jahre“, hieß es. Neben den „gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen für die ambulante und stationäre Absicherung“ deckt die Pseudoversicherung nach eigenen Angaben auch „alternative Behandlungsmethoden wie alternative ärztliche Leistungen, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie etc.“ ab.

Das Schadenspotenzial ist besonders hoch, wenn eine Krankenversicherung unerlaubt erfolgt. Abhängig vom Ausmaß des Schadens kann es sein, dass Versicherungsnehmer so hohe Schulden haben, dass sie diese nicht mehr selbst zurückzahlen können.

Bereits 2017 hatte die Bafin in Dresden eine Reichsbürger-Krankenkasse namens „Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG“ wegen Betriebes ohne Erlaubnis geschlossen. Sie sorgte ab 1914 für die Krankenversicherung im Deutschen Reich. „Auch wenn diese Versicherungsverträge nur mit Mitgliedern der jeweiligen Gruppen abgeschlossen werden können, stellt dies dennoch die Ausübung eines Versicherungsgeschäfts ohne Erlaubnis dar“, erklärte die Bafin 2017.

„DeGeKa“ glaubte damals nicht an eine Schuld der Bafin. „Wir waren kaiserlich und national und gründeten eine eigene Krankenkasse“, sagte Doris Roy vom Dresdner Pseudobüro. „Die Bafin hat unsere Pläne übertroffen.“ Das Verfahren gegen die vier Angeklagten vor dem Landgericht Dresden wurde später auf Geldbasis eingestellt. Ein Bafin-Mitarbeiter berichtete während des Prozesses, dass die Dokumente und Formulare denen der echten Krankenkasse „Debeka“ sehr ähnlich sahen. Unerfahrene Verbraucher können den „Reichsbürger“-Hintergrund der Registrierkasse nicht erkennen.

Dieser Artikel erschien zuerst Zu diesem Zeitpunkt erschien er im Wirtschaftsmagazin Capital, das wie der Stern zu RTL Deutschland gehört.

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Quelle: www.stern.de

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