Klage gegen Meta scheitert nach Hassrede in Facebook-Gruppe
Die Deutsche Umweltgruppe (DUH) reichte zunächst erfolglos eine Klage gegen den US-Internetgiganten Meta mit dem Ziel ein, zwei Facebook-Gruppen zu schließen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Landgericht Berlin habe die entsprechende Musterklage abgewiesen. Er kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen und beim Berliner Berufungsgericht weiter für einen besseren Schutz vor Hass und Hetze in den sozialen Medien zu kämpfen.
Der Kontext sind Gewalt und Morddrohungen im öffentlichen und privaten Raum. Die Facebook-Gruppe hat über 50.000 bzw. etwa 12.000 Mitglieder. Resch erklärt, dass bei Meta geschäftliche Interessen im Vordergrund stehen. Er forderte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, Gesetze und Regelungen gegen Facebook und andere soziale Medien zu erlassen.
Richter: „Fantasie unaussprechlicher Gewalt“
Laut Resch habe er die massiven Anfeindungen und Beleidigungen, denen DUH-Mitarbeiter seit Jahren ausgesetzt seien, miterlebt und nun erreicht diese Gewaltfantasie ihren Höhepunkt . Das Gericht sprach in der mündlichen Verhandlung von „unaussprechlichen Gewaltphantasien“.
Gleichzeitig machte der Vorsitzende Richter Holger Thiel von Anfang an klar, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe. Thiel sagte, die derzeitige Rechtsgrundlage sei unzureichend und bekräftigte die erste Einschätzung der Kammer. Das sogenannte Internet-Strafverfolgungsgesetz sieht lediglich die Löschung einzelner Reden vor. Bei der Schließung einer Gruppe ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da dadurch auch die Meinungsfreiheit korrekt verhaltender Mitglieder eingeschränkt wird. Die Entscheidung der Kammer wurde zunächst nicht veröffentlicht.
Resch und seine Anwälte erwähnten in der Anhörung, dass sie in die Demonstrationen eingegriffen hätten. Diese Regeln können außer Kraft gesetzt werden, wenn eine Person die Anforderungen nicht erfüllt oder eine Straftat begeht. Sie forderten das Gericht auf, in diesem Fall eine „Interessenabwägung im Versammlungsrecht“ vorzunehmen.
Mehr als 300 Strafanzeigen
Es macht für ihn auch keinen Sinn, weder praktisch noch emotional, sagte Resch, jeden Hasskommentar zu studieren, Meta Report zu erstellen und strafrechtlich einzuleiten Strafverfolgung. Weder Meldungen an Facebook selbst noch die rund 300 von der DUH eingereichten Strafanzeigen konnten diese Drohungen stoppen.
Der Anteil „rechtsverletzender Beiträge“ in Facebook-Gruppen liegt laut Yuans Anwalt Tobias Timmann bei weniger als einem Prozent. Auf dpa-Anfrage sagte ein Meta-Sprecher: Hassrede ist inakzeptabel und wir ergreifen aktive Maßnahmen, um deren Verbreitung auf der Meta-Plattform zu verhindern. „In diesem Fall haben wir die uns gemeldeten rechtswidrigen Inhalte entfernt.“
Hoffentlich passiert das beim nächsten Mal wieder
„Bedauerlicherweise hat das Landgericht Berlin den großen Umfang eingeräumt.“ von hasserfüllten und gewalttätigen Kommentaren, sehe aber keine rechtliche Möglichkeit, solche Foren auf Facebook zu verbieten, um alle Opfer von Hassredengruppen zu schützen“, sagte Resch. Er hofft nun, dass die nächste Gerichtsverhandlung in Kammern stattfinden wird.
Nach Jahren des Kampfes gegen wilde Beleidigungen auf Facebook gelang der Grünen-Politikerin Renate Künast im November 2022 ein entscheidender Erfolg. Dem Urteil zufolge muss das soziale Netzwerk der Politikerin die Daten aller Nutzer herausgeben, die sie im Internet massenhaft beleidigt haben.
Quelle: www.dpa.com