Abgeordnetengesetz - Kinder von Politikern haben zunächst keinen Zugang zur Notfallversorgung in staatlichen Parlamenten
Ab dem 1. Januar wird es am Tag der Plenarsitzung des Düsseldorfer Landtags eine Notfallbetreuung für Kinder geben. Allerdings wird die Einrichtung zunächst nur für den Nachwuchs von Mitarbeitern und nicht für die Kinder von Abgeordneten geöffnet sein. Das bestätigte eine Sprecherin des Landtags auf Anfrage. Der Grund dafür ist, dass die Änderung des Abgeordnetengesetzes noch nicht abgeschlossen ist.
HINTERGRUND: Die Fraktionen im Landtag konnten sich im Dezember noch nicht wie geplant auf alle Neuerungen im Abgeordnetengesetz einigen. Aus diesem Grund werden zum Beispiel die Bußgelder für Mobbing unter Politikern nicht im Januar in Kraft treten. Der Plan umfasst auch die Rechtsgrundlage für die neue Notfallbetreuung, die an Plenartagen geöffnet sein wird.
Die Kinder von Politikern könnten im Februar betreut werden, wenn das neue Parlamentsgesetz im Januar verabschiedet wird. Da es für die Mitarbeiter des Landtags keine Rechtsgrundlage gibt, können ihre Töchter und Söhne ab Ende des Jahres und Anfang des Jahres in die Plenarkindertagesstätte gehen. Sie soll Platz für bis zu zehn Kinder bieten.
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Quelle: www.stern.de