Menschen, die an Luftverschmutzung erkranken, können vom Staat keine Entschädigung verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Der Richter sagte, die europäische Luftqualitätsrichtlinie gebe Einzelpersonen keine Rechte, die Schäden verursachen könnten. Die Bürger müssen jedoch in der Lage sein, die nationalen Behörden zum Handeln zu bewegen, um für saubere Luft zu sorgen.
Hintergrund dieses Vorfalls ist eine Klage eines Parisers. Er fordert von der französischen Regierung 21 Millionen Euro Schadensersatz wegen gesundheitlicher Schäden durch die steigende Luftverschmutzung im Großraum Paris. Aus seiner Sicht muss der Staat die Verantwortung dafür übernehmen, dass EU-weite Grenzwerte nicht eingehalten werden. Diesem Standpunkt ist die Generalstaatsanwältin des Europäischen Gerichtshofs in ihrer Stellungnahme vor einigen Monaten gefolgt. Frankreich und Deutschland wurden in der Vergangenheit vom Europäischen Gerichtshof wegen Überschreitung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid gerügt.
Doch der Europäische Gerichtshof widersprach seinem Gutachten und weist nun die Schadensersatzklage zurück. Die Luftqualitätsrichtlinie verpflichtet die EU-Länder, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienen jedoch dem übergeordneten Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen.
Einzelne Bürger sind daher mit keinerlei Rechten ausgestattet. Daher muss der Staat seine Bürger nicht entschädigen. EU-Länder können jedoch nach nationalen Vorschriften haftbar gemacht werden. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Er erinnerte auch daran, dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, Maßnahmen von den Behörden zu verlangen. Dazu gehören beispielsweise Pläne zur Luftreinhaltung.