- Keine Anweisungen vom Ministerium
Protestierende mit einem Spruchband gegen den AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke können weiterhin mit Untersuchungen rechnen. Das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft haben den einzelnen Staatsanwaltschaften im Land keine Anweisung gegeben, dass der Satz "Björn Höcke ist ein Nazi" generell als Werturteil und damit erlaubt einzustufen, wie eine Sprecherin des Thüringer Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ob ein bestimmtes Verhalten eine Straftat darstellt, muss immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung der konkreten Umstände entschieden werden.
Justizministerium vorsichtig
Diese Prüfung obliegt zunächst den Staatsanwaltschaften und letztlich den Gerichten, deren Einschätzung das Ministerium nicht vorwegnimmt. "Die zu prüfenden Fälle lassen sich nicht auf einen Satz reduzieren", sagte die Sprecherin. Vielmehr müssen auch alle Begleitumstände berücksichtigt werden.
In den letzten Monaten haben Menschen immer wieder Spruchbänder mit der Parole bei Demonstrationen oder Kundgebungen gegen Rechtsextremismus geschwenkt. In einigen Fällen leitete die Polizei dann Strafanzeige gegen diese Demonstranten ein.
Linken-Politikerin verlangte Klärung
Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main ging vor etwa einem Jahr davon aus, dass der Satz kein beleidigender Ausdruck sei, sondern eine "sachbasierte Wertung".
Kürzlich verlangte die innenpolitische Sprecherin der Linken, Katharina König-Preuss, dass das Ministerium und die Staatsanwaltschaft klären sollten, dass diese Spruchbänder nicht strafrechtlich beleidigend seien "und dass künftig keine Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft ergriffen werden". Das Ministerium hat dies jedoch nun abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft in Thüringen kann weiterhin Protestierende untersuchen, die Spruchbänder gegen Björn Höcke mit der Parole "Björn Höcke ist ein Nazi" verwenden, trotz der Anweisungen des Justizministeriums. Die Staatsanwaltschaft muss eine Einzelfallprüfung durchführen, um zu entscheiden, ob das Verhalten eine Straftat darstellt, wobei alle Begleitumstände berücksichtigt werden müssen.