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Karlsruhe: Der Bund muss für die von Ostdeutschland verursachten Umweltschäden nicht mehr zahlen als vereinbart

Für die Sanierung ökologisch belasteter Standorte in den ostdeutschen Bundesländern Sachsen und Thüringen muss der Bund nicht mehr zahlen als bereits vereinbart. Die Anträge der beiden Länder wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht genehmigt und als unzulässig abgelehnt, hieß es...

Kamera vor dem Bundesverfassungsgericht.aussiedlerbote.de
Kamera vor dem Bundesverfassungsgericht.aussiedlerbote.de

Karlsruhe: Der Bund muss für die von Ostdeutschland verursachten Umweltschäden nicht mehr zahlen als vereinbart

Mit der Wiedervereinigung wurden die Staatsbetriebe in Ostdeutschland in Stiftungen umgewandelt und privatisiert. Häufig wird davon ausgegangen, dass Investoren nicht für frühere Umweltschäden verantwortlich sind. Um diese Befreiungen zu finanzieren, haben Bund und Länder 1992 eine Vereinbarung getroffen, die die Kostenverteilung regelt.

Später wurden mit den einzelnen Bundesländern pauschale Entschädigungsvereinbarungen getroffen – 1999 mit Thüringen und 2008 mit Sachsen. Damit ist weitgehend klar, wie viel der Bund noch zahlen muss. Die Vereinbarung sieht unter bestimmten Umständen und bei höheren Kosten als erwartet auch Neuverhandlungen vor.

Sachsen und Thüringen fanden Sanierungen teurer als geplant. Doch die Bundesregierung will nicht neu verhandeln. Aus diesem Grund wandten sich beide Länder hilfesuchend an das Verfassungsgericht. Dies erklärt nun die fehlende Antragsbefugnis der Staaten. Ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz würden durch eine Weigerung der Bundesregierung nicht verletzt.

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Quelle: www.stern.de

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