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Kann AfD-Politiker Meier weiterhin als Richter fungieren?

BGH
Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn seiner Verhandlung vor dem Dienstgericht.

Der frühere AfD-Abgeordnete Jens Maier will auf die Richterbank zurückkehren – und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) prüft seit Donnerstag, ob ihm das gelingt. Der 61-Jährige wehrt sich gegen ein Urteil des Richterdienstgerichts Leipzig, das im Dezember zu seiner vorzeitigen Pensionierung geführt hatte. Aus Sicht der Kammer Leipzig wird Maier wegen rassistischer und abfälliger Äußerungen nicht mehr als Richter akzeptiert; Maier hat dagegen Berufung eingelegt.

Der BGH hofft, am Donnerstag über die Gewährung seines Transfers entscheiden zu können. Grundlage für dieses Verfahren ist § 31 des Richtergesetzes. Demnach können Richter bei Bedarf in den Ruhestand geschickt werden, um „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege“ zu vermeiden.

Meier, der seit 2020 vom Sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird, verteidigte sich zu Beginn seines Prozesses energisch gegen die Vorwürfe. „Ich bin nicht der Teufel selbst“, sagte er. Seine Äußerungen als Bundestagsabgeordneter haben keinen Einfluss auf seine Qualifikation als Richter. „Ich kann zwischen meiner Tätigkeit als Richter und meiner politischen Einstellung unterscheiden.“ Nicht jeder Richter stimmt persönlich zu, was er per Gesetz durchsetzen muss, und das ist völlig normal. „Ich hatte das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden“, sagte Meyer. Der AfD-Politiker, ehemaliger Richter am Landgericht Dresden, der 2021 sein Bundestagsmandat verlor, hofft auf eine Rückkehr in die Justiz. Das Justizministerium musste der Aufforderung zunächst nachkommen, doch seitdem tobt der Rechtsstreit.

Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt

Ein sächsischer Landesvertreter behauptete zuvor, das Bundesgericht habe festgestellt, dass Meiers damaliges anstößiges Verhalten außerhalb des Parlaments stattgefunden habe, teilte eine Vorinstanz mit. Das Urteil wurde ebenfalls begründet dazu. Das bedeutet, dass der Grundsatz, dass Abgeordnete für Äußerungen in Ausschüssen oder im Parlament nicht wirksam strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden können, keine Anwendung findet. Unter anderem soll Maier in den sozialen Medien einen Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt und in einer Rede davon gesprochen haben, „Menschen gemischter Rassen zu schaffen“. Darüber hinaus fungierte er nach seiner Zeit als Abgeordneter als Vorsitzender der offiziell aufgelösten sogenannten AfD. Im März 2020 wurde die Fraktion vom Bundesamt für Verfassungsschutz als überzeugter Rechtsextremist eingestuft.

Angesichts all dieser Aspekte sei Meiers Vorgehen fraglich, so Sachsen. Als Richter werden Entscheidungen im Einklang mit der Verfassung, unparteiisch und ohne Rücksicht auf Einzelpersonen getroffen. Das öffentliche Vertrauen in seine Rechtsprechung war nicht mehr vorhanden und der Ruhestand war eine absolute Notwendigkeit. „Die Grundlage des Grundgesetzes ist eine unverzichtbare Grundlage für die Ausübung ihrer Befugnisse durch die Justizorgane“, betonte der Vorsitzende Richter zu Beginn. Ob eine Übermittlung dringend erforderlich ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als Rechtsextremisten ein. Dies verfolgt der 61-Jährige in einem gesonderten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Die Klage sei noch anhängig und eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, so ein Gerichtssprecher. Darüber hinaus ist seit Sommer ein Disziplinarverfahren gegen Maier beim Leipziger Dienstgericht anhängig. Auch sein Richtergehalt könnte gefährdet sein.

Das Bundesdienstleistungsgericht ist ein Sondersenat und wird laut einem BGH-Sprecher nicht oft angerufen. Die Entscheidung, wegen schwerwiegender Beeinträchtigung der Rechtspflege gemäß Abschnitt 31 des Richtergesetzes in den Vorruhestand zu wechseln, wurde nur einmal, im Jahr 1995, getroffen. Aber damals ging es nicht um Politiker oder politische Äußerungen.

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