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Jugendgerichtsprozess wegen Mordes an einem mutmaßlichen Obdachlosen beginnt: Angeklagter, 15, angeklagt

Jurist sieht Vernichtungsabsicht

Der Prozess gegen den 15-Jährigen und seinen 18-jährigen Bruder findet teilweise unter Ausschluss...
Der Prozess gegen den 15-Jährigen und seinen 18-jährigen Bruder findet teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Jugendgerichtsprozess wegen Mordes an einem mutmaßlichen Obdachlosen beginnt: Angeklagter, 15, angeklagt

Ein Prozess begann in Darmstadt's Gericht, Ziel eines 15-jährigen Verdächtigen für den Mord an einem 57-jährigen obdachlosen Mann im November. Das Vorfall ereignete sich in Darmstadts Innenstadt, wo der Junge angeblich dem Mann mehrfache Schläge und Trittverletzungen zugefügt haben soll, was zu dessen Tod in der Klinik am nächsten Tag führte. Vor dem Angriff soll der Verdächtige zusammen mit seinem 18-jährigen Bruder den obdachlosen Mann ausgeraubt und misshandelt haben.

Der ältere Bruder erschien im Gericht wegen des Diebstahls, aber nicht wegen des Mordes. Die Polizei wurde erst wegen des Diebstahls auf Luisenplatz gerufen, aber der gewalttätige Angriff begann nach ihrem Abzug. Gemäß den Anklagepunkten ist der 15-jährige, der bulgarischer Herkunft ist, von der Polizeieingriffswirkung während des Diebstahls gerührt und richtete seine Wut auf den obdachlosen Mann, um ihn zu demütigen.

Der Anklagevertreter beschrieb die Absicht als "zerstörerisch" während der Anklagepräsentation. Der 15-jährige wird beschuldigt, dem Deutschen Mann 87-mal angegriffen und dessen Kopf, Hals und Oberkörper getroffen zu haben. Die Polizei kehrte zurück, und der Opfer starb schließlich an seinen schweren Verletzungen in der Klinik. Der Verteidiger des 15-jährigen bat um die Ausschließung der Öffentlichkeit nach der Lesung der Anklagepunkte.

Das Gericht gewährte eine teilweise Ausschluss der Öffentlichkeit. Der ältere Bruder hat sich bereiterkündigt, auszusagen. Das Verfahren findet in einem Jugendgericht statt. Sollte der 15-jährige für Mord verurteilt werden, würde er gemäß jugendlichem Recht zehn Jahre Haft antreten.

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