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Ist es noch fahrtauglich? EU-Länder verlangen eine Selbstauskunft

Rechnerisch gesehen sterben jedes Jahr eine Stadt in der Europäischen Union auf ihren Straßen: mehr als 20.000 Menschen. Die EU hofft, dies mit neuen Führerscheinanforderungen zu ändern.

In den EU-Ländern herrscht Streit über neue Führerscheinregeln. Foto.aussiedlerbote.de
In den EU-Ländern herrscht Streit über neue Führerscheinregeln. Foto.aussiedlerbote.de

Verkehr - Ist es noch fahrtauglich? EU-Länder verlangen eine Selbstauskunft

Wer in Zukunft seinen Führerschein verlängern möchte, muss einen Fragebogen inklusive Gesundheitsfragen nach den Wünschen des EU-Landes ausfüllen. Dies bedeutet, dass Deutschland in Zukunft möglicherweise alle 15 Jahre eine Selbstauskunft durchführen muss, wie aus Informationen aus EU-Ländern hervorgeht.

Bei den Verhandlungen über eine neue Fahrerlaubnisregelung konnte sich das Bundesverkehrsministerium nicht durchsetzen, dass solche Selbstanzeigen nicht erfolgen sollten. Deshalb kündigte Bundesverkehrsminister Volker Weising (FDP) an, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Die Überarbeitung der Regeln basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Die EU-Länder haben hierzu nun ihre Position deutlich gemacht und hoffen auf Verhandlungen mit dem Parlament.

Selbstauskunft bei Erneuerung des Führerscheins

Bei der Erneuerung einer Fahrerlaubnis ist zu prüfen, ob der Inhaber körperlich und geistig noch in der Lage ist, ein Auto oder Motorrad zu führen. Dazu gehören Einschränkungen wie Sehschwäche, Herzerkrankungen, Epilepsie oder Alkoholmissbrauch, die auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen können. Ihr Arzt muss jedoch nicht Ihr eigenes Sehvermögen oder Ihr Trinkverhalten überprüfen, um festzustellen, ob von Ihnen ein Risiko ausgeht. Jedes Land kann sich auch dafür entscheiden, nur eine Selbstzertifizierung zu verlangen.

Im Rahmen der Regelung sind Führerscheine für Autos, Motorroller und Motorräder 10 bis 15 Jahre lang gültig – für Busse und Lastkraftwagen gelten strengere Regeln. Jedes Land hat auch die Möglichkeit, diese Zeiten für ältere Fahrer zu verkürzen. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass der Führerschein für Personen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollte.

Die große Debatte über ältere Autofahrer

Änderungen der EU-Führerscheinvorschriften haben in Deutschland erneut eine große Debatte darüber ausgelöst, ob ältere Menschen eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Der Verkehrssicherheitsrat hat eine verpflichtende Prüfung der Fahrtauglichkeit älterer Menschen mit der Begründung abgelehnt, sie sei unverhältnismäßig. Die Zahl der Unfälle mit Beteiligung älterer Menschen ist im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung äußerst gering.

Dieses Argument geht am Kern der Sache vorbei, meint Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherungsgesellschaft. Absolut gesehen besteht für Senioren kein großes Unfallrisiko. Aber sie werden viel weniger fahren. Bezogen auf die gefahrenen Kilometer ist das Unfallrisiko für Menschen über 75 in gewisser Weise vergleichbar mit der Hochrisikogruppe der jüngeren Autofahrer.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zeigen, dass ältere Autofahrer bei einem Unfall mit Personenschaden häufiger die Verantwortung tragen als jüngere Autofahrer. Laut Statistik wurden im vergangenen Jahr mehr als zwei Drittel (69 %) dieser Fälle von Personen im Alter von 65 Jahren und älter begangen.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Was den Deutschen seit 2011 erlaubt ist, hat in der gesamten EU einen Präzedenzfall. In anderen Ländern dürfen Minderjährige auch neben einem Elternteil oder einer anderen Begleitperson am Steuer sitzen. Im Rahmen des Programms muss die Begleitperson mindestens 24 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen. Außerdem darf ihr in den letzten fünf Jahren kein Fahrverbot auferlegt worden sein. Ab sofort müssen Escorts in Deutschland über 30 Jahre alt sein. Auch EU-weit wird es künftig eine Testphase geben.

Neu ist, dass Lkw künftig auch begleitendes Fahren erreichen können. Die EU-Länder sind den ursprünglichen Vorschlägen der Europäischen Kommission weitgehend gefolgt. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen hat gefordert, begleitetes Fahren ab 16 Jahren zu ermöglichen.

Digitale Führerscheine kommen

Die EU-Länder einigten sich außerdem darauf, dass es künftig auch einen digitalen Führerschein geben soll, der auf dem Mobiltelefon gespeichert werden kann. Dies sollte kostenlos sein. Den Empfehlungen des Gremiums zufolge soll es weiterhin eine physische Version des Führerscheins geben.

Heftige Kritik am Vorschlag des Europäischen Parlaments

Der erste Vorschlag der französischen Grünen-Abgeordneten Karima Dery wurde von ihren deutschen Parteimitgliedern sogar ausdrücklich kritisiert. Sie schlug beispielsweise verpflichtende ärztliche Untersuchungen, strenge Beschränkungen für Fahranfänger und strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Angesichts der deutlichen parteiübergreifenden Kritik besteht kaum eine Chance, dass die Vorschläge auf diese Weise angenommen werden.

Persönlich hat Daly jedoch immer noch die Oberhand. „Leider ist die Mehrheit des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments dafür, medizinische Tests obligatorisch zu machen“, sagte Jens Gieseke, CDU-Europaabgeordneter.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss das EU-Parlament eine Position festlegen und dann einen Kompromiss mit den EU-Ländern erzielen. Der Verkehrsausschuss wird voraussichtlich am Donnerstag über eine Position abstimmen. Der Gesamtrat kann dann auf der Grundlage der Entscheidung des Verkehrsausschusses über die Position abstimmen und die Verhandlungen können beginnen.

Die Verhandlungen könnten bald enden

Die Positionierung der EU-Länder und Parlamente ist ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung neuer Leitlinien. Ziel ist es, die Verhandlungen noch vor der Europawahl im nächsten Jahr abzuschließen. Wie auch andere Richtlinien muss Deutschland diese Anforderungen in nationales Recht umsetzen. Vorschläge aus EU-Ländern sehen derzeit eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vor.

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Quelle: www.stern.de

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