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Irreführende Werbung? Tesla verteidigt das Versprechen des autonomen Fahrens auf freie Meinungsäußerung

Die Namen der Assistenzsysteme von Tesla stehen seit Jahren in der Kritik, weil die Begriffe „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ den Kunden suggerieren, dass sie im Straßenverkehr nicht aufpassen müssen. Dies kann zu Unfällen führen. Die US-amerikanischen DMV-Behörden wollen Maßnahmen ergreifen...

Tesla-Chef Elon Musk muss die Werbeversprechen des Unternehmens seit Jahren verteidigen und sucht....aussiedlerbote.de
Tesla-Chef Elon Musk muss die Werbeversprechen des Unternehmens seit Jahren verteidigen und sucht immer nach neuen Wegen, dies zu tun..aussiedlerbote.de

Mögliches Verbot - Irreführende Werbung? Tesla verteidigt das Versprechen des autonomen Fahrens auf freie Meinungsäußerung

Seit 2014 nennt Tesla das Assistenzsystem seiner Autos „Autopilot“. Im Jahr 2016 kam eine Erweiterung namens „Fully Autonomous Driving“ (zu Deutsch „Volles Potenzial des autonomen Fahrens“) hinzu. Beide Produktnamen wurden vielfach kritisiert. Vorwurf: „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ suggerieren beide durch ihren Namen, dass man beim Fahren eines Tesla mit der Software nicht mehr auf die Straße achten muss.

Doch auch wenn dies tatsächlich der Idealvorstellung von Tesla-Chef Elon Musk entsprechen könnte, sieht die Realität anders aus. Immer wieder kommt es zu Unfällen im Zusammenhang mit einem dieser beiden Systeme. In manchen Fällen können Fehlentscheidungen des Fahrcomputers konkret reproduziert werden. Im Januar entdeckten Testfahrer des New York Times Magazine in einer Reihe von Tests eklatante Mängel.

Straßen- und Transportbehörde verklagt Tesla wegen falscher Versprechungen

Das California Department of Motor Vehicles (DMV) wirft dem Unternehmen nun falsche Werbung vor, die schwerwiegende Folgen für den Elektroautohersteller haben könnte. Nach Angaben der Los Angeles Times droht Tesla im schlimmsten Fall der Entzug der kalifornischen Herstellerlizenz, ein örtliches Verkaufsverbot sowie die Zahlung hoher Entschädigungen an Kunden und Geschädigte.

Vor diesem Hintergrund erscheint Teslas aktuelle Verteidigungsstrategie etwas seltsam. Denn das Unternehmen liefert keine stichhaltigen Argumente dafür, warum diese Systeme als das bezeichnet werden dürfen, was sie sind, sondern verweist stattdessen auf den Ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Dementsprechend ist Tesla der Ansicht, dass die Klage des DMV das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Der Behörde sei seit 2014 und 2016 bekannt, dass Tesla Begriffe wie „Autopilot“ und „Full Self-Driving Capability“ verwende, heißt es in einem Brief. „Die DMV hat beschlossen, keine Maßnahmen gegen Tesla zu ergreifen oder Tesla anderweitig darüber zu informieren, dass es Probleme mit der Werbung oder Verwendung dieser Markennamen gibt oder geben könnte“, heißt es in der Erklärung weiter. Tesla betrachtet diese „stillschweigende Zustimmung“ und ist nun gespannt auf was das DMV tut.

Das Unternehmen sei der Ansicht, dass das Verbot eine rechtswidrige Einschränkung der „verfassungsrechtlich geschützten wahrheitsgemäßen und nicht irreführenden Äußerung“ darstelle, heißt es in dem Schreiben.

Der Streit mit dem DMV ist nicht die einzige Baustelle von Tesla

Teslas Brief bezog sich auf eine Klage, die im Juli 2022 eingereicht wurde, nachdem die DMV vor einem Jahr eine Untersuchung eingeleitet hatte. Die Transportabteilung reichte ihren Antrag nach einer gründlichen internen Prüfung des Falles beim Gericht ein. Die Behörde verklagte das Unternehmen auch wegen seiner Behauptungen über das System, etwa dass „das System darauf ausgelegt ist, selbstständig über längere oder kürzere Strecken ohne Eingreifen des Fahrers zu fahren“ – so heißt es derzeit auf der Website von Tesla.

Das ist für den Autohersteller ungewöhnlich und verständlich: Im Gegensatz zu den meisten Unternehmen von Musk, die dafür bekannt sind, schnell und manchmal hastig zu handeln, haben die Behörden langsamer vorgegangen.

Offenbar wird sich bald zeigen, ob die Hinzufügung von Informationen auf Produktseiten und Beschreibungen zu „autonomem Fahren“ und „vollautonomem Fahren“ in Fahrzeugen ausreicht, um zu zeigen, dass völlig autonomes Fahren noch nicht möglich ist. In den Augen der Behörden sei das unzureichend, hieß es in der Klage, berichtete Reuters.

Der Streit mit der Zulassungsbehörde ist nicht der einzige Streit, den Tesla derzeit vor Gericht führt. Auch die Federal Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) untersucht in mehreren Fällen Probleme mit der Software, darunter tödliche Unfälle und Zusammenstöße mit Polizei und Krankenwagen.

Quellen: Los Angeles Times, New York Times Magazine, Tesla, Reuters

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Quelle: www.stern.de

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