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Intelligente Geräte mit Spionagefunktionen: Behörden warnen

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Kinder-Smartwatches werden von den Eltern über eine App gesteuert. Wenn Sie mit der Uhr ein Gespräch zwischen dem Träger der Uhr und seinen Mitmenschen unbemerkt abhören können, ist die Nutzung der Uhr verboten..aussiedlerbote.de

Intelligente Geräte mit Spionagefunktionen: Behörden warnen

Deutschland verbietet für Spionage geeignete Netzwerkgeräte. Die Bundesnetzagentur warnt davor, dass sie unser Leben zwar erleichtern, unsere Privatsphäre aber nicht gefährden sollten.

Ein Zahnbürstenhalter mit Kamera, ein Wasserkocher mit Mikrofon und eine winkende Katze mit Video: Die Bundesnetzagentur ruft Verbraucher zur Vorsicht beim Kauf smarter Weihnachtsgeschenke auf. Deutschland verbietet Geräte mit versteckten Kameras oder Mikrofonen, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und übertragen können, betonten die Behörden am Mittwoch.

„Netzwerkgeräte, die zur Spionage geeignet sind und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern uns zwar das Leben, dürfen aber unsere Privatsphäre nicht gefährden“, erklärte Behördenvorsitzender Klaus Müller. Insbesondere in Kinderzimmern sollte es solche Geräte nicht geben.

Seien Sie vorsichtig mit diesen Produkten

Netzwerkagenturen nennen verschiedene Beispiele:

Intelligente Brillen sind ohne ein visuelles Warnzeichen oder akustisches Signal verboten, das ausreicht, um auf das Fotografieren oder Filmen aufmerksam zu machen. Nur Dritte können die Aufzeichnung sehen und die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen kann gewährleistet werden. Kinder-Smartwatches werden von den Eltern über die App gesteuert. Wenn Sie mit der Uhr ein Gespräch zwischen dem Träger der Uhr und seinen Mitmenschen unbemerkt abhören können, ist die Nutzung der Uhr verboten. Der GPS-Tracker hilft beim Auffinden von Haustieren oder verlorenen Schlüsseln. Wenn sie jedoch über ein Mikrofon verfügen, mit dem Sie Umgebungsgeräusche rund um den Tracker unbemerkt wahrnehmen können, sind diese in Deutschland verboten. Der Einsatz eines Saugroboters, der in der Lage ist, heimlich Bilder oder Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers zu übertragen, ist verboten. Entscheidend ist, ob der Saugroboter ein akustisches oder optisches Signal bezüglich der Aufnahme abgibt. Die Bundesnetzagentur verschafft sich derzeit einen Überblick über die am Markt verfügbaren Produkte.

Die Arten von Spionagegeräten sind endlos. Zuletzt sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekameras, Wasserflaschen mit Mikrofonen und Winkekatzen mit Videofunktion aufgefallen.

Smarte Produkte können über das Internet Daten mit anderen Geräten austauschen oder über Apps Befehle empfangen. Zu diesem Zweck sind sie häufig mit Kameras oder Mikrofonen ausgestattet. Es kann gefährlich sein, wenn Personen in Ihrer Umgebung die Aufzeichnung nicht sehen können.

In Deutschland werden smarte Alltagsprodukte verboten, wenn:

  1. Nehmen Sie unbemerkt Audio oder Video auf
  2. Kann drahtlos an andere Geräte übertragen werden.

Verbraucher sollten bei solchen Produkten darauf achten, dass die Aufnahme durch Ton- oder Lichtsignale für die Außenwelt erkennbar ist. Niemand kann von außen heimlich auf das Mikrofon oder die Kamera zugreifen.

Bei Unklarheiten können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden unter: [email protected] oder unter der Rufnummer 0228 14 15 16.

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Quelle: www.ntv.de

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