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In Erwartung der Ankündigung der Eröffnungssitzung des neu ernannten Parlaments

Laut den verfassungsmäßigen Bestimmungen Thüringens soll innerhalb von 30 Tagen nach einer Landtagswahl ein neues Landesparlament zusammengerufen werden, der genaue Tag dafür bleibt jedoch unbestimmt.

Nach den abschließenden Landtagswahlen sollte sich der neu gewählte Landtag innerhalb eines...
Nach den abschließenden Landtagswahlen sollte sich der neu gewählte Landtag innerhalb eines 30-tägigen Zeitraums für seine erste Sitzung versammeln.

- In Erwartung der Ankündigung der Eröffnungssitzung des neu ernannten Parlaments

Nach der jüngsten politischen Wahl im thüringischen Gebiet besteht weiterhin Unklarheit darüber, wann der Landtag in seiner neuen Zusammensetzung seine Arbeit wieder aufnimmt. Ein Vertreter der Verwaltung des Landtags bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass es derzeit kein festes Datum gibt. Das Datum für die konstituierende Sitzung wird vom Landtagspräsidenten in Abstimmung mit den verschiedenen politischen Gruppen festgelegt.

Auf die Frage nach dem Datum für die konstituierende Sitzung verwies der Sprecher auf Artikel 50 der Landesverfassung. Danach müssen die Mitglieder mindestens eine Woche vor der konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Daher ist der spätestmögliche Termin für die Einladungen der 24. September. Da der Landtag innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl einberufen werden muss und der Termin am 1. Oktober liegt, würde eine spätere Zusammenkunft diese Regelung verletzen.

Laut Gerüchten aus Quellen im Landtag ist es sehr wahrscheinlich, dass der Landtag zwischen dem 23. September und dem 1. Oktober zusammenkommen wird.

Die Ankündigung des Datums für die Wiederaufnahme der Arbeit des Landtags wird innerhalb des genannten Zeitraums zwischen dem 23. September und dem 1. Oktober erwartet. Sobald der Landtag einberufen ist, wird er gemäß Artikel 50 der Verfassung seine Mitglieder mindestens eine Woche vor der konstituierenden Sitzung einladen.

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