zum Inhalt

Im Terrorprozess gegen die „S-Gruppe“ zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.

Sie wollen einen Bürgerkrieg auslösen, indem sie Moscheen angreifen: mehrere Mitglieder der rechten Terrororganisation „Gruppe S“. Einige müssen nun jahrelang ins Gefängnis.

Der Anführer des Terrorprozesses gegen die „S-Gruppe“. Vom Oberlandesgericht Stuttgart zu sechs....aussiedlerbote.de
Der Anführer des Terrorprozesses gegen die „S-Gruppe“. Vom Oberlandesgericht Stuttgart zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Foto.aussiedlerbote.de

Extremismus - Im Terrorprozess gegen die „S-Gruppe“ zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.

Es ist ein Großprozess, der am Donnerstag in einer Hochsicherheitskammer des Oberlandesgerichts Stuttgart-Stamheim endet: 173 Tage lang verhandelte das Gericht gegen elf Angeklagte. Im Laufe eines Jahres wurden rund 150.000 Akten gesichtet, mehr als 130 Zeugen und Sachverständige angehört und mehr als 200 Telefonmitschnitte abgehört. Auch die Urteilsverkündung am Donnerstag war eine große Sache: Der Vorsitzende Richter verbrachte den ganzen Tag damit, das Urteil zu verteidigen, und selbst die ansonsten kurze Verurteilung der Angeklagten nahm einige Zeit in Anspruch.

Dann ist klar: Einige der Angeklagten müssen für längere Zeit ins Gefängnis, der Senat des Oberlandesgerichts hat sie mit zwei Ausnahmen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Werner S., der Anführer der „Gruppe S“, wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, während der andere Anführer aus Sicht des Gerichts zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis hätte verurteilt werden müssen. Die übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Angeklagter, der den Sicherheitsdiensten die Pläne der Gruppe gemeldet hatte, wurde freigesprochen.

Angeklagte beobachten das Urteil oft gleichgültig, schauen sich um oder sprechen mit Verteidigern. Der Rädelsführer Werner S. war damit beschäftigt, ein Sudoku-Rätsel zu lösen, während der Mann neben ihm lustlos auf den Boden starrte.

erhielt Morddrohungen

Das Gericht war davon überzeugt, dass die Täter eine rechtsextreme Terrororganisation gegründet hatten und entweder Mitglieder oder zumindest Unterstützer einer rechtsextremen Terrororganisation waren. Bei einem Treffen im nordrhein-westfälischen Minden im Februar 2020 diskutierten die Männer über Angriffe auf Moscheen, die einen Bürgerkrieg auslösen sollten. Während der Diskussion wurde ausgelotet, wer dazu bereit wäre. Potenzielle Zauderer erhalten Morddrohungen. Der Richter erklärte, dass es bei dem Treffen auch um den Kauf von Waffen ging, wobei viele Teilnehmer Tausende von Euro zugesagt hätten.

Diese Männer hatten zuvor in Chatgruppen kommuniziert, in denen sie ihre Gewaltfantasien teilten. Das Gericht war davon überzeugt, dass sie über „menschlichen Müll“, „dreckige Schweine“ und „niedrige Menschen“ schrieben und sprachen und Gewaltfantasien und Hakenkreuze teilten. Der Richter entschied, dass ihnen das nicht reichte; einige der Angeklagten trafen sich erstmals im September 2019 auf einem Grillplatz in der Nähe von Alfdorf nordöstlich von Stuttgart.

Vor ein paar Wochen beschrieb ein Verteidiger die Gruppe zu seiner Verteidigung als „einen Haufen Parolen machender Wichtigtuer“. Der Vorsitzende Richter war anderer Meinung. „Hier sitzen nicht elf Leute, die einfach nicht mit der Flüchtlingspolitik einverstanden sind“, sagte er. Vielmehr standen die Angeklagten seiner Ansicht nach dem Rechtsextremismus und teilweise auch nationalsozialistischem Gedankengut nahe – aber nicht nur das: „Diese Einstellungen sind durchaus angstmotiviert“, sagte der Richter. Die Angeklagten befürchteten gewalttätige Übergriffe durch Ausländer und befürchteten eine Machtübernahme durch Einwanderer in Deutschland. Allerdings könne Mindens Gespräch nicht falsch interpretiert worden sein, sagte der Richter. „Lass uns jetzt über Tahles reden“, sagte ein Teilnehmer, wie der Richter erklärte. Dann gibt es den Angriff.

Tot vor der Wohnung umgefallen

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen verzögerten sich aufgrund des Umfangs und der Coronavirus-Pandemie. Einer der Verdächtigen starb in der Haft, bevor Anklage erhoben werden konnte. Ein Angeklagter aus Bayern ist während des Prozesses unerwartet gestorben. Nach Angaben des Oberlandesgerichts brach der Mann kurz nach seiner Heimkehr von einem Prozess im Hochsicherheitsbezirk Stamheim vor seiner Wohnung zusammen und starb.

Das Gerichtsverfahren für „Gruppe S“ ist beendet. Das Mammutgerichtsverfahren in Stuttgart ist möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Einige Anwälte kündigten im Vorfeld an, das Urteil anzufechten. Dies ist nicht der einzige Prozess, der derzeit vor deutschen Gerichten gegen mutmaßliche Rechtsterroristen läuft. Vier Männer und eine Frau stehen derzeit in Koblenz vor Gericht, weil sie angeblich geplant hatten, zunächst großflächige Stromausfälle herbeizuführen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles