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Halle-Attentäter müssen sich ab dem 25. Januar wegen Geiselnahme vor Gericht verantworten

Internierungslager nimmt Geiseln

Halle-Attentäter müssen sich ab dem 25. Januar wegen Geiselnahme vor Gericht verantworten.aussiedlerbote.de
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Halle-Attentäter müssen sich ab dem 25. Januar wegen Geiselnahme vor Gericht verantworten

Der Prozess gegen die Harley-Angreifer, die an der Geiselnahme im Berg-Gefängnis beteiligt waren, beginnt am 25. Januar 2024. Das Amtsgericht Stendal teilte mit, dass die Anklage angenommen und das Hauptverfahren eröffnet worden sei. Die Verhandlung findet in einem besonders gesicherten Raum des Amtsgerichts Magdeburg statt.

Der Attentäter, der am 9. Oktober 2019 wegen seiner Taten zu lebenslanger Haft verurteilt und anschließend in Sicherungsverwahrung genommen wurde, soll im Dezember 2022 mehrere Polizeibeamte der JVA Burg bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Naumburg warf ihm vor, Polizisten mit einer selbstgebastelten Waffe dazu gezwungen zu haben, mehrere Türen zu öffnen, um ihm die Flucht zu ermöglichen.

Das Landgericht führte weiter aus, dass der Angeklagte angeblich die Schleuse des Fahrzeugs erreicht habe, sein Fluchtversuch jedoch aufgrund technischer Sicherheitsmaßnahmen gescheitert sei. Die Anklage lautete auf Geiselnahme und Verstöße gegen das Waffengesetz. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten fünf bis 15 Jahre Haft.

Der Angreifer wurde im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt und anschließend in Sicherungsverwahrung genommen. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, versuchten die Deutschen, die Synagoge in Halle anzugreifen und den Holocaust auszulösen. Als ihm das nicht gelang, ermordete er zwei Menschen in der Nähe der Synagoge. Derzeit sitzt er in einer niedersächsischen Justizvollzugsanstalt in Haft.

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Quelle: www.ntv.de

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