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Grünes Licht für neuen Digitalfunk bei der Bundeswehr

Darf ein Hersteller die Bundeswehr ohne Ausschreibung mit einem digitalen Führungsfunksystem ausstatten? Die Antwort gab das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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Der Technologiekonzern Thales hat sich vergeblich gegen die Vergabe eines Großauftrags über Funkausrüstung für die deutsche Bundeswehr gewehrt, während ein Konkurrent den Zuschlag bereits erhalten hat..aussiedlerbote.de

Grünes Licht für neuen Digitalfunk bei der Bundeswehr

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat grünes Licht für die umstrittene Ausstattung der Bundeswehr mit Digitalfunkgeräten gegeben. Der Großauftrag im Wert von angeblich mehr als 1 Milliarde Euro wurde an das Münchner Unternehmen Rohde & Schwarz vergeben.

Der französische Konzern Thales kehrte mit leeren Händen zurück und reichte Klage ein. In einer rechtskräftigen Entscheidung wies das Oberlandesgericht diese Unzulässigkeitsbeschwerde zurück.

Der Vergabesenat unter Vorsitz von Richterin Christine Maimann hielt die Beschwerde für unzulässig, weil sie nicht innerhalb von zwei Wochen eingereicht worden sei.

Auch inhaltlich bestehe keine Aussicht auf Erfolg.

Aber auch inhaltlich gebe es keine Aussicht auf Erfolg, so das Gericht. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Digitalisierung der Bundeswehr umgestellt, das langwierige Beschaffungsverfahren aufgegeben und die Aufträge direkt vergeben.

Das ist zulässig; das Wettbewerbsbeschränkungsgesetz lässt dies in solchen Fällen ausdrücklich zu. Die Bundesrepublik durfte so handeln, um ihre grundlegenden Sicherheitsinteressen zu schützen. Mit dem Einmarsch Russlands in den Krieg in der Ukraine hat sich die Gesamtlandschaft für die Beschaffung digitaler Führungsfunksysteme verändert.

Die genauen Modalitäten sind geheim. Wie Personen, die in den Prozess involviert sind, sagten, wurde die Anzahl der betroffenen Einheiten und die Frage, ob die gemunkelten Bestellmengen korrekt sind, unter Verschluss gehalten.

Strenge Sicherheitsauflagen

Am Rande der Verhandlungen dementierte Generalleutnant Michael Vetter Medienberichte, wonach die digitalen Geräte nicht für Fahrzeuge geeignet seien. Die Abmessungen seien an 200 verschiedenen Modellen getestet und spezifiziert worden.

Dass der Einbau weiterhin schwierig ist, liegt vor allem an den Sicherheitsanforderungen: Die digitalen Funkgeräte dürfen im Falle eines feindlichen Angriffs keine Gefahr für das Fahrzeugpersonal darstellen.

Allerdings seien die Batterien und Lichtmaschinen in einigen Fahrzeugen zu schwach für die neuen Funkgeräte, hieß es. Das Gericht hatte keine Bedenken hinsichtlich des Einbaus und der Integration dieser Geräte. Jan Byok, Anwalt von Thales, argumentierte, dass die Direktvergabe des Auftrags in erster Linie der Unterstützung und Förderung der heimischen Verteidigungsindustrie diente.

Quelle: www.dpa.com

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