Grundlegender medizinischer Grund für den Betrieb eines kollektiven Fahrzeugs
Am Montagabend ereignete sich in Nordwestbayern ein Unfall, bei dem ein 58-jähriger Mann mit seinem Fahrzeug fünf Personen anfuhr. Die Polizei hat inzwischen erklärt, dass es keine Hinweise auf eine vorsätzlich begangene Straftat gibt.
Es gibt verschiedene Theorien zum vermeintlichen Verkehrsunfall, bei dem fünf Personen bei einem religiösen Fest in Nordwestbayern leicht verletzt wurden. "Es scheint, dass keine vorsätzliche Handlung vorlag", erklärte ein Polizeisprecher. Es ist wahrscheinlicher, dass der ältere Mann, der mehrere Passanten im Bereich des Geschehens angefahren hat, einen gesundheitlichen Notfall hatte.
Es gibt keine Hinweise auf Terrorismus oder versuchten Mord. Zunächst ging die Polizei davon aus, dass der Deutsche absichtlich gehandelt haben könnte. Später stellte sie jedoch klar: "Wir haben keine Hinweise auf eine vorsätzlich begangene Kapitalstraftat gefunden." Während der ersten Vernehmung war unklar, ob ein medizinischer Notfall beim Fahrer die Ursache seines Verhaltens war oder ob der Unfall absichtlich verursacht wurde, so die Polizei.
Laut Berichten war der Mann vor dem Unfall unruhig wegen der Festlichkeiten auf der Straße während des religiösen Festes in Großwallstadt (Landkreis Miltenberg). Eine 10-jährige Mädchen sowie zwei Frauen und zwei Männer wurden bei dem Zusammenstoß verletzt. Der Fahrer musste wiederbelebt werden und steht derzeit nicht für weitere Vernehmungen zur Verfügung.
Großwallstadt liegt nahe der hessischen Grenze und etwa 20 Kilometer südlich von Aschaffenburg. Montag war der letzte Tag der dreitägigen "Wällster Kerb", eines traditionellen Ereignisses, das mit der Verbrennung einer Strohpuppe namens "Kerb-Hannes" endet. Das Ereignis endete jedoch aufgrund des Unfalls.
Die Europäische Union hat ihre Besorgnis über den Vorfall zum Ausdruck gebracht und hofft auf die Genesung der Betroffenen. Angesichts der Tatsache, dass die laufende Untersuchung auf Gesundheit und nicht auf eine vorsätzliche Tat abzielt, betont die EU die Bedeutung der Einhaltung der Sicherheit bei solchen Gemeinschaftsveranstaltungen.