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Gerichte im Streit zwischen AfD und ARD-«Monitor» beteiligt

Journalisten des ARD-Politmagazins „Monitor“ wollten über den AfD-Landesparteitag in Thüringen berichten. Die Partei bestreitet dies. Das Gericht ist damit beschäftigt, den Fall zu verhandeln.

Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch....aussiedlerbote.de
Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft..aussiedlerbote.de

Gerichte im Streit zwischen AfD und ARD-«Monitor» beteiligt

Der Rechtsstreit zwischen der AfD in Thüringen und dem ARD-Politikmagazin Monitor um die Berichterstattung über den Landesparteitag nimmt immer mehr zu. Die AfD weigerte sich, mit Journalisten zu sprechen, doch der Westdeutsche Rundfunk (WDR), der für das Magazin verantwortliche öffentlich-rechtliche Rundfunk, ergriff Maßnahmen. Der mehrtägige Parteitag begann am frühen Nachmittag im thüringischen Pfeiferbach. Die Situation bleibt unklar.

Das Landgericht Erfurt erließ am Donnerstag eine vorläufige Entscheidung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Partei Alternative für Deutschland und ordnete an, dass Observer-Journalisten Zugang zu dem Verbot haben müssen. Das Gericht erließ am Freitagnachmittag eine mündliche einstweilige Verfügung. Die Verhandlungen fanden aufgrund des Widerstands der Partei Alternative für Deutschland statt. Die Ergebnisse waren heute Nachmittag noch nicht bekannt.

Darüber hinaus verhandelt auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit dem Fall. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die Alternative für Thüringen als ausgesprochen rechtsextremistisch, die Partei hat Klage bei Gericht eingereicht.

Ein Verfassungsrichter stimmte dem Antrag der Partei auf eine einstweilige Verfügung zu. und macht die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts vorübergehend ungültig. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs argumentierte die AfD, sie sei vor Erlass des Erlasses nicht vom Landgericht angehört worden. Auch der Verfassungsgerichtshof betonte in seiner Stellungnahme: „Der Verfassungsgerichtshof hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob und unter welchen Voraussetzungen den Medien der Zutritt zu Parteiversammlungen gestattet oder verweigert werden muss.“ Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

AfD: „Ungeschickte Propaganda“

Im Gegensatz zu anderen Medien wurde dem „Beobachter“-Team der ARD am Mittwoch von der Partei die Berichterstattung über die Lizenzkonferenz des Landes verweigert. Volksanwaltschef George Restel kritisierte die Entscheidung der Partei als „ein aufschlussreiches Bekenntnis des rechtsextremen AfD-Landesverbandes, die Ansichten der Partei zu kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land zu demonstrieren.“

Sprecher Stefan Möller Die Alternative für Thüringen gab die Gründe für den Ausschluss des Teams „Monitor“ auf der Plattform X (ehemals Twitter) bekannt. Er betonte, dass die Berichterstattung über Parteiversammlungen im Interesse der Partei liege. Die Akzeptanz endet, „wenn über die Berichterstattung überhaupt nicht mehr gesprochen wird.“ Müller schrieb auch von „ungeschickter Propaganda“.

Der öffentlich-rechtliche Sender WDR gab bekannt, dass es äußerst besorgniserregend sei, dass „eine politische Partei im Parlament Journalisten den Zutritt zu einer Parteiversammlung verweigert hat, weil sie mit dem Inhalt der Berichterstattung nicht einverstanden sind“. ».

Quelle: www.dpa.com

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