Gericht: Verantwortlicher für Transgender-Tod in Münster könnte abgeschoben werden
A. Bin 2014 mit meinen Eltern nach Deutschland gereist. 2017 wurde ihm ein Abschiebeverbot auferlegt, das vor einem Jahr aufgehoben wurde. A. Dafür gab es eine rechtliche Verteidigung. Er forderte unter anderem Toleranz in Deutschland, wo er Wurzeln hatte.
Im März wurde A. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und in einem Rehabilitationszentrum untergebracht. Das Gericht entschied, dass Christopher Street aus Münster im August 2022 den Transgender-Mann Malte C. mehrmals in die Brust und auf den Kopf geschlagen habe, woraufhin das Opfer auf den Hinterkopf gefallen sei. Einige starben auf dem Bürgersteig und Tage später an traumatischen Hirnverletzungen.
Lesen Sie auch:
- Im Dezember ändern sich die Dinge
- Deutscher Aktivist spricht in Dubai über das Leid in Israel und Gaza
- Kernfusion – Hype oder Lösung der Energieprobleme?
- Winterchaos legt Teile Süddeutschlands lahm – Flug- und Bahnverkehr eingestellt
Quelle: www.stern.de