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Gericht prüft Klimaklage gegen Bundesregierung

Umweltgruppen wollen den Protest nutzen, um ihre Kritik an der Klimapolitik der Regierung zum Ausdruck zu bringen. Rechtsfragen dominieren die Gerichte. Zum Beispiel: Hat der Verein das Recht, zu klagen?

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Aktivisten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Dort wird über eine Klag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bundesregierung verhandelt..aussiedlerbote.de

Gericht prüft Klimaklage gegen Bundesregierung

Um die Klimaziele zu erreichen, hoffen Umweltverbände, die Bundesregierung per Gesetz zu wirksamen Maßnahmen zu zwingen. Seit Donnerstag prüft das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entsprechende Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Deutschen Naturschutzbundes (BUND). Das Gericht soll sein Urteil am 30. November verkünden.

In drei miteinander verbundenen Klagen fordern die Kläger sofortige Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Bau- und Verkehrssektor bis 2030 die jährlichen Emissionsgrenzwerte des Klimaschutzgesetzes einhält. Sie argumentieren, dass die bisher geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um den maximalen Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase in jeder Region zu erreichen.

Forderung: Regierungen sollen sich an ihre eigenen Gesetze halten

„Die Bundesregierung ignoriert bewusst ihre Klimaziele“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor der mündlichen Verhandlung. Ziel der Klage ist es, sie dazu zu zwingen, ihre eigenen Gesetze einzuhalten und wirksame Maßnahmen zur CO2-Reduktion umzusetzen. „Alles Vernünftige muss gelöst werden“, sagte Resch.

Vor einer mündlichen Verhandlung im 11. Senat trugen Aktivisten T-Shirts von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) trägt bei einer Protestaktion eine Maske. ) und Bundesbauministerin Clara Gäwitz (SPD) vor dem Gericht. Sie warfen ein Schild mit der Aufschrift „Klimaminister“ in den Mülleimer.

Vor Gericht dominierten formelle Rechtsfragen die Diskussion. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob Umweltverbände das Recht haben, zu klagen.

Ministerien in den betroffenen Gebieten sind für die Notfallplanung verantwortlich. Diese Maßnahmen werden von der Bundesregierung beschlossen. Aktuelle Fälle betreffen Klimaziele im Verkehrs- und Bausektor. Laut Resch hat die Umwelthilfe insgesamt fünf Klagen gegen den Bund eingereicht. OVG hofft, im Februar 2024 über das weitere Verfahren verhandeln zu können.

Das Klimaschutzgesetz wurde im Juni 2021 verschärft. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Gesetzgeber aufgefordert, die Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nach 2030 konkreter festzulegen. Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden und die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 % reduzieren.

Quelle: www.dpa.com

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