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Geplanter Giftanschlag: Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung

Elf Monate nach der Festnahme von Castrop-Lauxel wurde ein mutmaßlicher Terrorist aus dem Iran verurteilt. Der Richter war überzeugt, dass er entschlossen war, einen Terroranschlag zu verüben.

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Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht im Dortmunder Landgericht unter einer Kapuze und einer medizinischen Maske..aussiedlerbote.de

Geplanter Giftanschlag: Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung

Elf Monate nachdem Kastrup-Luxel eine bemerkenswerte Anti-Terror-Operation gestartet hatte, fällte das Landgericht Dortmund das Urteil gegen einen 26-jährigen Iraner. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. „Er war entschlossen, mit giftigen Substanzen Terroranschläge zu verüben“, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Kienitz in seiner Urteilsbegründung.

Nachdem er einen Hinweis von den Geheimdiensten erhalten hatte, wurde der junge Mann zusammen mit seinem Bruder festgenommen im Januar verhaftet. Chats mit mehreren mutmaßlich dem Islamischen Staat nahestehenden Personen haben die Aufmerksamkeit von Terrorermittlern auf sich gezogen.

Während des Prozesses stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich Anweisungen zur Herstellung des Giftes Ricin und Zyanid erhalten hatte. Darüber hinaus hat er bereits damit begonnen, die notwendigen Materialien zu sammeln. An verschiedenen Stellen im Chat wurde angegeben, dass der Angriff in der Silvesternacht 2022 stattfinden würde. Bis zu diesem Tag hatte der 26-Jährige noch nicht alle Materialien zusammengestellt.

„Die Beschreibung kann nicht verwendet werden“, aber der Beklagte wusste es nicht.

Tatsächlich bestand aus Sicht des Richters nie eine wirkliche Gefahr. „Die Anleitung ist unbrauchbar“, hieß es im Urteil, ein Punkt, der von mehreren Experten bestätigt wurde.

Der Richter sagte, der Angeklagte habe dies nicht gewusst, aber bis zuletzt geglaubt, dass er giftige Substanzen produzieren könne. Der Vorsitzende Richter sagte, er müsse daher als Gefahr für die Allgemeinheit angesehen werden. Zum Schutz der Menschen ist eine Sicherungsverwahrung nach der Inhaftierung zwingend erforderlich. Gegen den Bruder des Mannes wird nicht mehr ermittelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Quelle: www.dpa.com

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