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Friedliche Demonstration in Bonn „Stoppt den Völkermord“

Am Freitagabend durften in Bonn Demonstrationen zum Nahostkrieg stattfinden, obwohl die Polizei eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. Nach Angaben der Polizei trug es den Titel „Stoppt den Völkermord in Gaza“. Wie das Landgericht Münster mitteilte, hob das Verwaltungsgericht Köln das...

Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de
Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält. Foto.aussiedlerbote.de

Demonstration - Friedliche Demonstration in Bonn „Stoppt den Völkermord“

Am Freitagabend durften in Bonn Demonstrationen zum Thema Krieg im Nahen Osten stattfinden, obwohl die Polizei eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. Nach Angaben der Polizei trug es den Titel „Stoppt den Völkermord in Gaza“. Wie das Landgericht Münster mitteilte, hob das Verwaltungsgericht Köln das Verbot auf und das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte diese Entscheidung. Ein Bonner Polizeisprecher sagte am späten Freitagabend, dass die Veranstaltung friedlich und ohne Störungen verlaufen sei, die Zahl der Teilnehmer jedoch deutlich unter der angemeldeten Zahl gelegen habe.

Laut Polizeiberichten haben die Registranten etwa 400 Teilnehmer für das pro-palästinensische Treffen angemeldet. Der Grund für ihr Verbot sei, dass die Kundgebung den Titel „Stoppt den Völkermord in Gaza“ trug, sagten die Behörden und argumentierten, dass es sich dabei um eine Straftat der Aufstachelung zu Hass und der Duldung von Verbrechen handele. Das Gericht hob das Verbot jedoch auf.

Nach Angaben eines Sprechers des OVG Münster handelte es sich um eine sogenannte Betriebsentscheidung. Aufgrund der Eile werden die Gründe für diese Entscheidung später mitgeteilt.

Auch in Düsseldorf mussten sich die Gerichte mit Demonstrationen mit Nahost-Bezug befassen. In diesem Fall geht es jedoch um Versammlungsbeschränkungen, nicht um Verbote. Das dortige Verwaltungsgericht entschied, dass polizeiliche Beschränkungen einer pro-palästinensischen Demonstration mit dem Titel „Stoppt die Aggression“ zulässig seien. Die Parolen „Stoppt den Völkermord“ oder „Stoppt den Völkermord“ dürfen bei der Versammlung am Samstag weder skandiert noch auf Plakaten angebracht werden.

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Quelle: www.stern.de

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