Extremismus - Freispruch gegen „Hang Green Party“-Plakat aufgehoben
Der Bayerische Oberste Gerichtshof hat einen Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei Der III wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ freigesprochen. Abreise am Donnerstag.
Aus Mangel an Beweisen sprach ihn das Erste Landgericht München vom Anbringen zweier solcher Plakate in seiner Eigenschaft als damaliger Basisführer der Partei frei. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die nun bestätigt wurde.
Bei seinem Freispruch hat das Landgericht die Möglichkeit nicht in vollem Umfang berücksichtigt, dass der Angeklagte allein aufgrund seiner Beteiligung an der Organisation der Plakataktion und seiner Mitverantwortung für die Partei Der III eine Straftat begangen haben könnte. Das Oberlandesgericht Bayern entschied, dass es verschwunden sei. Dies bedeutet, dass nun eine andere Kammer des 1. Landgerichts München erneut über die Angelegenheit entscheiden muss.
Das Urteil gegen den ursprünglichen Mitangeklagten und ehemaligen Parteichef ist nun rechtskräftig. Wegen Volksverhetzung und öffentlicher Anstiftung zu einer Straftat wurde er zu einer Geldstrafe von 140 Euro pro Tag und 60 Euro pro Person verurteilt. Bayerns oberstes Gericht wies seine Berufung gegen das Urteil im Oktober als offensichtlich unbegründet zurück.
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Quelle: www.stern.de