Frau ersticht Ehemann wegen Coronavirus – BGH hebt Mordurteil auf
Corona verursachte bei ihr eine Lungenembolie, weshalb sie auf die Intensivstation musste und beatmet werden musste. Ihr körperlicher Zustand verbesserte sich daraufhin deutlich. Allerdings litt sie bereits an einer psychischen Erkrankung und war überzeugt, immer noch an einer schweren Lungenerkrankung zu leiden.
Früher hatte sie sich gut mit ihrem Mann verstanden, jetzt wurde sie ihm gegenüber feindselig, weil sie das Gefühl hatte, von ihm aus Angst nicht ernst genommen zu werden. Ende Mai 2022 stach sie ihm mit einem Küchenmesser in den Rücken. Der Mann ist tot.
Das Bezirksgericht verurteilte den Angeklagten im Dezember 2022 wegen Mordes zu einer zehnjährigen Haftstrafe. Das Gericht ordnete jedoch nicht die Einweisung in eine psychiatrische Klinik an, da es nicht feststellen konnte, dass sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnte. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch beim BGH ein.
Dieses hat nun das Urteil von Baden Baden aufgehoben. Er erklärte, dass die Überlegungen zur Risikoprofilierung unvollständig seien. Eine weitere Jury des Bezirksgerichts muss nun erneut versuchen, über das Schicksal des Angeklagten zu entscheiden. Der BGH hielt sich jedoch mit seinen Feststellungen zum Tathergang zurück.
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Quelle: www.stern.de