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Flucht eines verurteilten Doppelmörders aus einem Berliner Gefängnis.

Verbüßung von mehrjährigen Haftstrafen in Justizvollzugsanstalten

Im Februar nutzte ein Vergewaltiger seinen Ausgang, um aus dem Gefängnis Tegel zu entkommen.
Im Februar nutzte ein Vergewaltiger seinen Ausgang, um aus dem Gefängnis Tegel zu entkommen.

Flucht eines verurteilten Doppelmörders aus einem Berliner Gefängnis.

Ein 50-jähriger Häftling, der seit 1995 wegen zwei Morden in Berlin lebenslänglich eingesessen hat, nutzte seine erste allein gestaltete Gefängnisurlaubsperre zur Flucht und ist nicht mehr zurückgekehrt. Gemäß der Senatsjustizverwaltung sollte er bis 5 pm in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurückgekehrt sein, nachdem er seine genehmigte Ausgangsbewilligung genutzt hatte.

Dieser zweifache Mörder nutzte seine allein gestaltete Bewährungspass für die Flucht. Der Mann, der 50 Jahre alt ist, hat seit 27 Jahren in Haft gesessen und wurde 1995 wegen Doppelmordes verurteilt, bestätigte die Justizverwaltung. Keine zusätzlichen Informationen wurden von einer Sprecherin des Justizministeriums bereitgestellt. Seit 2005 hatte der Mann regelmäßig Urlaube erhalten, enthüllte die Justizverwaltung. Diese Bewährungspässe sind erforderlich, um Gefangenen das Leben frei unter Regeln anzupassen.

Bis jetzt gab es keine Beschwerden über diese Urlaube. Vor dem Ausgang ohne Aufsicht des Mannes wurde eine umfassende Bewertungsprozess durchgeführt, wie von der Justizverwaltung mitgeteilt. Dieser Prozess umfasste eine gründliche forensisch-psychiatrische Beurteilung durch einen externen Experten. Basierend auf den Befunden wurde die Entscheidung, ihm ohne Aufsicht Urlaub zu geben, als sicher angesehen. "Keine Anzeichen wurden festgestellt, dass der Gefangene nicht zurückkehren würde," bestätigte die Justizverwaltung.

Im letzten Jahr im Februar flüchtete ein in Berlin verurteilter Vergewaltiger mithilfe einer überwachten Urlaubsperre. Der 54-jährige, der in Schutzhaft bei der Justizvollzugsanstalt Tegel saß, wurde schließlich in Schleswig-Holstein nach etwa drei Tagen gefasst.

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